Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen: Was gilt?
Person sitzt nachdenklich am Schreibtisch – Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischer Erkrankung
Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischer Erkrankung: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischer Erkrankung ist eines der wichtigsten und zugleich komplexesten Themen im deutschen Versicherungsrecht. Psychische Leiden wie Depressionen, Angststörungen oder Burn-out sind seit Jahren die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland – und trotzdem stehen viele Arbeitnehmer vor einer Vielzahl offener Fragen: Bin ich überhaupt versicherbar, wenn ich eine psychische Vorerkrankung habe? Welche Leistungen erhalte ich im Leistungsfall? Und worauf muss ich beim Abschluss einer Police unbedingt achten? Dieser Artikel gibt Ihnen fundierte Antworten – verständlich, sachlich und mit konkreten Richtwerten.
Psychische Erkrankungen als Berufsunfähigkeitsrisiko: Die Zahlen sprechen für sich
Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung sind psychische und psychosomatische Störungen seit über einem Jahrzehnt die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten in Deutschland. Im Jahr 2023 entfielen rund 43 Prozent aller neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen – weit vor Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (ca. 14 %) oder Krebserkrankungen (ca. 13 %).
Besonders alarmierend: Das Durchschnittsalter bei Eintritt einer psychisch bedingten Berufsunfähigkeit liegt deutlich unter 50 Jahren. Viele Betroffene sind zwischen 35 und 45 Jahre alt – also mitten im Berufsleben, mit laufenden Krediten, Familie und finanziellen Verpflichtungen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz droht in solchen Fällen ein erheblicher finanzieller Einschnitt, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt im Schnitt nur 30 bis 40 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit rechtlich?
Im deutschen Versicherungsrecht ist Berufsunfähigkeit in § 172 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) definiert. Demnach gilt eine versicherte Person als berufsunfähig, wenn sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft – das heißt für mindestens sechs Monate – zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu erfüllen. Entscheidend ist dabei der zuletzt ausgeübte Beruf, nicht irgendeine andere Tätigkeit, die theoretisch noch möglich wäre.
Psychische Erkrankungen können diese Voraussetzungen erfüllen, wenn ein Arzt oder Psychiater nachweist, dass die Erkrankung dauerhaft und in erheblichem Maße die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Ein ärztliches Attest allein reicht dabei in der Regel nicht aus – die meisten Versicherer verlangen detaillierte Befundberichte, psychiatrische Gutachten und gegebenenfalls eine Stellungnahme des behandelnden Therapeuten.
Welche psychischen Erkrankungen führen häufig zur Berufsunfähigkeit?
- Depressive Erkrankungen (unipolare Depression, rezidivierende depressive Störung)
- Angststörungen und Panikattacken
- Burn-out und chronische Erschöpfungssyndrome
- Bipolare Störungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
- Zwangsstörungen
- Schizophrenie und andere psychotische Erkrankungen
- Substanzabhängigkeiten (je nach Versicherungsbedingungen)
Vorerkrankungen und die Gesundheitsfragen: Die größte Hürde beim Abschluss
Für Arbeitnehmer mit psychischen Vorerkrankungen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Grund: Versicherungsgesellschaften erheben vor Vertragsabschluss sogenannte Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen. Diese vorvertragliche Anzeigepflicht ist in § 19 VVG geregelt.
Was passiert, wenn Vorerkrankungen verschwiegen werden?
Das Verschweigen psychischer Vorerkrankungen bei den Gesundheitsfragen ist ein häufiger – und folgenschwerer – Fehler. Im Leistungsfall kann der Versicherer die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung geltend machen und vom Vertrag zurücktreten (§ 21 VVG) oder den Vertrag anfechten (§ 22 VVG iVm § 123 BGB), wenn arglistige Täuschung vorliegt. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz vollständig – und bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Es ist daher unbedingt erforderlich, alle Gesundheitsfragen ehrlich zu beantworten.
Welche Reaktionsmöglichkeiten haben Versicherer bei psychischen Vorerkrankungen?
Wenn ein Versicherer von einer psychischen Vorerkrankung erfährt, stehen ihm mehrere Optionen offen:
- Annahme zu Normalbedingungen – bei leichten und vollständig ausgeheilten Erkrankungen möglich
- Risikozuschlag – der Beitrag wird dauerhaft oder zeitlich befristet erhöht, oft um 25 bis 100 Prozent des Normalbeitrags
- Leistungsausschluss – psychische Erkrankungen werden explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen
- Ablehnung des Antrags – bei schwerwiegenden oder rezidivierenden Erkrankungen
Gerade Arbeitnehmer in Berufen mit hoher psychischer Belastung – etwa in sozialen Berufen, im Gesundheitswesen oder in der Lehre – sollten frühzeitig planen und sich vor dem Vertragsabschluss persönlich beraten lassen. In Düren und der Region Aachen stehen Ihnen bei Jabri Versicherung persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung – auch in arabischer, türkischer und englischer Sprache.
Leistungen im Ernstfall: Was zahlt die BU-Versicherung wirklich?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und berufsunfähig wird, erhält monatlich eine vereinbarte BU-Rente bis zum vertraglich festgelegten Endalter – in der Regel das 65. oder 67. Lebensjahr. Daneben entfällt in den meisten Verträgen die Beitragspflicht für die Dauer der Berufsunfähigkeit (Beitragsbefreiung).
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Als Faustformel gilt: Die monatliche BU-Rente sollte mindestens 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens absichern. Bei einem Arbeitnehmer in NRW mit einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat wäre eine BU-Rente von 1.500 bis 2.000 Euro sinnvoll. Viele Finanzexperten empfehlen mindestens 1.500 Euro monatlich als Untergrenze – alles darunter deckt kaum die laufenden Lebenshaltungskosten.
| Monatliches Nettoeinkommen | Empfohlene BU-Rente (ca.) | Ungefährer Monatsbeitrag (30 J., Büro, keine Vorerkrankung) |
|---|---|---|
| 1.800 € | 1.100 – 1.440 € | ca. 50 – 90 € |
| 2.500 € | 1.500 – 2.000 € | ca. 70 – 130 € |
| 3.500 € | 2.100 – 2.800 € | ca. 100 – 180 € |
| 5.000 € | 3.000 – 4.000 € | ca. 150 – 280 € |
Hinweis: Die angegebenen Beiträge sind Richtwerte und variieren je nach Versicherer, Tarif, Beruf, Gesundheitszustand und Vertragslaufzeit erheblich.
Bei psychischen Vorerkrankungen können die tatsächlichen Beiträge deutlich höher ausfallen oder bestimmte Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Auch deshalb ist eine frühzeitige und individuelle Beratung so wichtig.
Strategien für Versicherte mit psychischen Vorerkrankungen
Wer bereits unter einer psychischen Erkrankung leidet oder eine solche in der Vergangenheit hatte, ist nicht automatisch vom BU-Schutz ausgeschlossen. Es gibt eine Reihe von Strategien, die den Abschluss erleichtern oder zumindest einen Teilschutz ermöglichen.
Anonyme Voranfrage beim Versicherer
Eine der wirksamsten Methoden ist die sogenannte anonyme Risikovoranfrage. Dabei werden dem Versicherer die gesundheitlichen Daten des Antragstellers ohne Namensnennung übermittelt. Der Versicherer gibt dann eine unverbindliche Einschätzung ab, ob und zu welchen Bedingungen er den Antrag annehmen würde. Wird eine solche Voranfrage abgelehnt oder mit strengen Auflagen versehen, entsteht kein negativer Eintrag in der sogenannten HIS-Datenbank (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) – was bei einer regulären Ablehnung hingegen der Fall wäre.
Alternative Absicherungsformen
Wer aufgrund einer psychischen Vorerkrankung keine BU-Versicherung abschließen kann, sollte alternative Absicherungsformen prüfen:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung): Leistet, wenn die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Niedrigere Einstiegshürden, aber auch geringere Leistungen.
- Grundfähigkeitsversicherung: Zahlt bei Verlust bestimmter körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten. Gesundheitsfragen sind oft weniger komplex.
- Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung): Zahlt eine Einmalleistung bei definierten schweren Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind jedoch häufig nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt.
- Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Über den Arbeitgeber oder Gruppenverträge können vereinfachte Gesundheitsprüfungen gelten.
Frühzeitig handeln – vor der ersten Diagnose
Der wichtigste Rat für jeden Arbeitnehmer lautet: Handeln Sie frühzeitig. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger die Beiträge und desto einfacher die Gesundheitsprüfung. Wer bereits erste psychische Belastungssymptome bemerkt, aber noch keine Diagnose erhalten hat, sollte nicht warten – denn auch Therapiegespräche beim Psychologen oder psychiatrische Konsultationen werden bei den Gesundheitsfragen relevant und müssen angegeben werden, sobald sie stattgefunden haben.
In Düren und Umgebung berät Jabri Versicherung Arbeitnehmer persönlich und auf Augenhöhe – ohne Fachkauderwelsch und ohne Druck. Jetzt kostenlos beraten lassen und herausfinden, welche Absicherung zu Ihrer Situation passt.
Worauf Sie bei den Versicherungsbedingungen achten sollten
Nicht alle BU-Versicherungen sind gleich. Gerade im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen kommt es auf bestimmte Vertragsklauseln an, die über Leistung oder Ablehnung im Ernstfall entscheiden können. Die folgenden Punkte sind besonders relevant:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte ausdrücklich darauf verzichten, Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Hochwertige Tarife enthalten diesen Verzicht standardmäßig.
- Nachversicherungsgarantie: Ermöglicht es, die versicherte Rente bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Rückwirkende Leistung: Der Versicherer sollte rückwirkend ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit leisten, auch wenn die Meldung erst später erfolgt.
- Sechs-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern – keine Einschränkung auf dauerhafte oder lebenslange Unfähigkeit.
- Klare Definition psychischer Erkrankungen: Prüfen Sie, ob bestimmte psychische Erkrankungen explizit ausgeschlossen sind. Bei Angeboten mit Leistungsausschluss für Psyche sollte abgewogen werden, ob diese Police im Ernstfall tatsächlich schützt.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischer Erkrankung
Kann ich eine BU-Versicherung abschließen, wenn ich wegen Depression in Behandlung bin?
Das hängt vom individuellen Krankheitsverlauf, der Schwere der Erkrankung und dem jeweiligen Versicherer ab. Leichte, einmalige depressive Episoden, die vollständig abgeklungen sind und schon mehrere Jahre zurückliegen, werden von manchen Versicherern zu Normalbedingungen oder mit einem Risikozuschlag akzeptiert. Bei laufenden Behandlungen oder rezidivierenden (wiederkehrenden) Erkrankungen ist eine Ablehnung oder ein weitgehender Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen wahrscheinlicher. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – am besten über einen erfahrenen Vermittler – ist in solchen Situationen besonders empfehlenswert.
Muss ich frühere Psychotherapiegespräche in der Gesundheitsprüfung angeben?
Ja, grundsätzlich schon – soweit diese in dem in den Gesundheitsfragen abgefragten Zeitraum stattgefunden haben. Typischerweise fragen Versicherer nach Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten der letzten drei bis zehn Jahre, je nach Fragestellung und Tarif. Auch ambulante Gespräche beim Psychiater oder psychologischen Psychotherapeuten müssen angegeben werden, wenn sie in diesem Zeitraum liegen und danach gefragt wird. Verschwiegene Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen – mit dem Risiko, keinerlei Leistung zu erhalten.
Leistet die BU-Versicherung auch bei Burn-out?
Ja, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Burn-out ist keine eigenständige ICD-Diagnose, sondern wird meist als Erschöpfungsdepression oder Anpassungsstörung klassifiziert. Entscheidend ist, ob ein Arzt oder Gutachter bescheinigt, dass Sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Viele BU-Leistungsanerkennungen bei psychischen Erkrankungen erfolgen heute unter anderem aufgrund von Burn-out-Erkrankungen – vorausgesetzt, die Police enthält keinen entsprechenden Leistungsausschluss.
Was passiert, wenn ich meinen Beruf während der Berufsunfähigkeit wechsle?
Grundsätzlich leistet die BU-Versicherung für die Dauer der Berufsunfähigkeit bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Wenn Sie während des Leistungsbezugs eine neue, leichtere Tätigkeit aufnehmen, die Sie trotz Ihrer Erkrankung ausüben können, prüft der Versicherer, ob weiterhin Berufsunfähigkeit vorliegt. In hochwertigen Tarifen ohne abstrakte Verweisung kann der Versicherer Sie nicht auf eine fiktive andere Tätigkeit verweisen – es kommt allein darauf an, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können.
Gibt es in Düren oder NRW besondere regionale Besonderheiten bei der BU-Versicherung?
Nein, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Versicherungsbedingungen gelten bundesweit einheitlich. Es gibt keine regionalen Unterschiede bei den Leistungen oder Bedingungen der BU-Versicherung in NRW oder speziell in Düren und Aachen. Wohl aber können regionale Berater wie Jabri Versicherung einen wichtigen Unterschied machen: durch persönliche Beratung vor Ort, Kenntnis der regionalen Bedürfnisse und die Möglichkeit zur Kommunikation in mehreren Sprachen – ein Vorteil gerade für Menschen, die auf Deutsch, Arabisch, Türkisch oder Englisch besser kommunizieren können.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie für Ihre finanzielle Absicherung treffen können – und bei psychischen Vorerkrankungen ist die Wahl der richtigen Police und Vorgehensweise besonders komplex. Lassen Sie sich nicht allein mit dieser Entscheidung. Bei Jabri Versicherung in Düren erhalten Sie eine individuelle, persönliche Beratung – verständlich, ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Jetzt kostenlos beraten lassen und den ersten Schritt zu Ihrer finanziellen Sicherheit machen.
Brhan Jabri
Versicherungsvertreter · Aachen