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Gesundheit

Krankenversicherung und Zusatzschutz in Düren

Die private Krankenversicherung richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang, nicht nach dem Einkommen. Zugang haben Beamte, Selbstständige und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Gesetzlich Versicherte ergänzen ihren Schutz stattdessen über Zusatzversicherungen, etwa für Zahnersatz.

Der Wechsel ist keine Entscheidung für ein Jahr

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung lässt sich nicht beliebig rückgängig machen — die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist an enge Voraussetzungen gebunden und mit steigendem Alter kaum noch möglich. Deshalb gehört zu dieser Beratung ausdrücklich die Frage, wann die PKV nicht die richtige Wahl ist.

Beihilfe für Beamte

Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten. Versichert werden muss nur der verbleibende Anteil. Der Beihilfesatz hängt vom Dienstherrn, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab — und er kann sich im Laufe des Berufslebens ändern.

Zahnzusatz als Ergänzung zur gesetzlichen Kasse

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss; den Rest tragen Sie selbst. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke. Wichtig sind die Wartezeiten und die Staffelung der Leistungen in den ersten Jahren — beides steht in den Bedingungen und sollte vor Abschluss klar sein.

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Häufige Fragen

Als Beamter oder Selbstständiger grundsätzlich jederzeit, als Angestellter erst, wenn Ihr Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt. Ob der Wechsel sinnvoll ist, ist eine davon getrennte Frage.

Beiträge können steigen, etwa durch höhere Behandlungskosten im Gesundheitswesen. Dem wirken Alterungsrückstellungen entgegen, die in jungen Jahren aufgebaut werden. Eine Zusage, dass der Beitrag stabil bleibt, wäre unseriös — planen sollte man mit Spielraum.

Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind in der Regel vom Schutz ausgenommen, und in den ersten Jahren sind die Leistungen meist gestaffelt. Abschließen lohnt sich daher, solange nichts ansteht — nicht, wenn der Befund schon vorliegt.

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