Krankentagegeldversicherung: Einkommenssicherung bei Krankheit für Selbständige und Freiberufler
Selbständiger am Schreibtisch prüft Unterlagen zur Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung: Einkommenssicherung bei Krankheit für Selbständige und Freiberufler
Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist, kennt das Risiko: Fällt man durch Krankheit länger aus, bleibt das Einkommen weg – die laufenden Kosten jedoch nicht. Die Krankentagegeldversicherung ist genau für diesen Fall konzipiert. Sie zahlt täglich einen vereinbarten Betrag, wenn Versicherte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind und dadurch Verdienstausfall erleiden. Gerade für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer ohne Absicherung durch den Arbeitgeber ist diese Versicherung oft eine der wichtigsten Bausteine des persönlichen Risikoschutzes.
Was ist eine Krankentagegeldversicherung und wie funktioniert sie?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die im Krankheitsfall den entstandenen Einkommensausfall teilweise oder vollständig kompensiert. Sie basiert auf den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), insbesondere auf den §§ 192 ff. VVG, welche die Grundlagen der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung definieren.
Das Grundprinzip ist einfach: Versicherte vereinbaren mit ihrer Versicherungsgesellschaft ein tägliches Krankengeld, das sogenannte Krankentagegeld. Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und die vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist, wird dieses Tagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Die Leistung setzt nach einem vertraglich festgelegten Karenzzeit-Zeitraum ein – also frühestens ab dem zweiten, häufig erst ab dem acht, 15., 22. oder 43. Tag der Erkrankung.
Unterschied zwischen gesetzlichem und privatem Krankengeld
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) haben zwar grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, jedoch gelten hier erhebliche Einschränkungen für Selbständige. Viele Selbständige wählen in der GKV den sogenannten ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch, um Beiträge zu sparen. Wählen sie dagegen den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeldanspruch, erhalten sie erst ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld – und das lediglich in Höhe von maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bei 5.512,50 Euro pro Monat. Das maximale gesetzliche Krankengeld beträgt demnach rund 116,38 Euro pro Kalendertag (70 % des 1/30 der monatlichen Bemessungsgrundlage).
Privatversicherte (PKV) erhalten keinerlei gesetzliches Krankengeld. Für sie ist eine private Krankentagegeldversicherung daher unverzichtbar. Aber auch GKV-versicherte Selbständige können durch eine ergänzende private Krankentagegeldversicherung die Lücke zwischen dem 1. und 42. Krankheitstag schließen.
Karenztage und Wartezeiten im Überblick
Zwei Begriffe sind bei der Krankentagegeldversicherung besonders wichtig: die Wartezeit und die Karenztage.
- Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt laut Musterbedingungen (MB/KT 2009) in der Regel drei Monate nach Versicherungsbeginn. In dieser Zeit zahlt die Versicherung noch nicht, es sei denn, die Erkrankung entstand durch einen Unfall.
- Karenztage: Sie legen fest, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Tagegeld erstmals gezahlt wird. Gängige Varianten sind: ab dem 2., 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag.
Für einen Selbständigen, der in der GKV versichert ist und dort erst ab dem 43. Tag Krankengeld erhält, bietet sich eine private Krankentagegeldversicherung mit Beginn ab dem 2. Tag an, um die gesamte Lücke zu schließen.
Wer braucht eine Krankentagegeldversicherung besonders dringend?
Die Krankentagegeldversicherung ist nicht für jeden Menschen gleich wichtig. Angestellte erhalten in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und danach gesetzliches Krankengeld. Für folgende Personengruppen ist der Abschluss jedoch besonders ratsam:
- Selbständige und Gewerbetreibende: Kein Arbeitgeber zahlt im Krankheitsfall weiter. Jeder Ausfalltag bedeutet unmittelbaren Umsatz- und Einkommensverlust.
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Berater, Journalisten): Honorarverträge enden oder pausieren bei Krankheit – ohne Absicherung droht schnell eine finanzielle Schieflage.
- Künstler und Kreativschaffende: Projektbezogene Einnahmen fallen komplett weg, laufende Kosten (Miete, Versicherungen, Leasingverträge) laufen weiter.
- Unternehmer mit Mitarbeitern: Zusätzlich zum eigenen Ausfall müssen Löhne weitergezahlt werden – doppelte Belastung.
- Handwerker und körperlich tätige Selbständige: Besonders hohes Erkrankungsrisiko durch körperliche Belastung, kurze Ausfälle können existenzbedrohend sein.
- PKV-Versicherte ohne Krankengeldanspruch: Da die PKV kein gesetzliches Krankengeld kennt, ist die private Absicherung hier zwingend notwendig.
Fallbeispiel: Der freiberufliche IT-Berater aus Aachen
Ein 38-jähriger IT-Berater aus Aachen ist freiberuflich tätig, in der GKV freiwillig versichert und erzielt ein Nettoeinkommen von rund 4.500 Euro pro Monat. Er hat den ermäßigten GKV-Beitragssatz gewählt – ohne Krankengeldanspruch. Als er nach einem Bandscheibenvorfall acht Wochen arbeitsunfähig ist, erhält er aus der GKV keinen Cent. Ohne Krankentagegeldversicherung bedeutet das einen Ausfall von rund 9.000 Euro Nettoeinkommen. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung über 150 Euro täglich (ab dem 2. Tag) hätte er für 54 Tage rund 8.100 Euro erhalten – und damit den größten Teil seines Einkommensausfalls abgedeckt.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Die richtige Höhe des Krankentagegeldes ist individuell und sollte sorgfältig berechnet werden. Grundsätzlich gilt: Das Krankentagegeld darf das aus der beruflichen Tätigkeit resultierende Nettoeinkommen nicht übersteigen, da die Versicherung keine Bereicherung ermöglichen soll (§ 200 VVG). In der Praxis empfehlen Experten folgende Vorgehensweise:
- Monatliche Nettoeinnahmen ermitteln (Durchschnitt der letzten 12 bis 24 Monate)
- Fixkosten des Betriebs ermitteln (Miete, Personal, Leasingraten, Versicherungen)
- Private Fixkosten ermitteln (Miete/Hypothek, Lebenshaltung, Kreditraten)
- Aus Summe 2 und 3 den täglichen Mindestbedarf errechnen
- Diesen Betrag als Krankentagegeld vereinbaren
Als grobe Faustregel gilt: Das Krankentagegeld sollte mindestens 60 bis 80 Prozent des täglichen Nettoverdienstes abdecken. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro pro Monat (entspricht ca. 100 Euro pro Tag) wären also 60 bis 80 Euro Krankentagegeld pro Tag ein realistischer Richtwert. Wer auch die betrieblichen Fixkosten absichern möchte, wird schnell auf 100 bis 150 Euro täglich oder mehr kommen.
Beitragsbeispiele für Selbständige (Richtwerte 2026)
Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab: Alter, Gesundheitszustand, Beruf, gewählte Karenztage und Versicherungssumme. Die folgende Tabelle gibt Orientierungswerte für einen gesunden, männlichen Selbständigen ohne Vorerkrankungen:
| Alter | Tagegeld | Karenzzeit | Monatsbeitrag (ca.) |
|---|---|---|---|
| 30 Jahre | 80 €/Tag | ab Tag 2 | 45 – 70 € |
| 35 Jahre | 100 €/Tag | ab Tag 2 | 60 – 95 € |
| 40 Jahre | 120 €/Tag | ab Tag 2 | 85 – 130 € |
| 45 Jahre | 150 €/Tag | ab Tag 8 | 95 – 150 € |
| 50 Jahre | 150 €/Tag | ab Tag 15 | 100 – 170 € |
Hinweis: Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Anbieter, Gesundheitszustand und individueller Tarifoption deutlich abweichen. Frauen zahlen aufgrund statistisch höherer Krankheitshäufigkeit in der Regel etwas mehr.
Wichtige Vertragsdetails und worauf man beim Abschluss achten sollte
Nicht jede Krankentagegeldversicherung bietet denselben Schutz. Beim Vergleich von Tarifen sollten Selbständige und Freiberufler besonders auf folgende Punkte achten:
Nachversicherungsgarantie und Anpassungsklauseln
Gerade junge Selbständige, deren Einkommen noch wächst, sollten auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Sie erlaubt es, das Tagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – zum Beispiel bei Einkommenssteigerung oder Familienzuwachs. Einige Tarife enthalten auch automatische Anpassungsklauseln, die das Tagegeld jährlich an die Inflationsentwicklung angleichen.
Leistungsdauer und Höchstbezugsdauer
Die meisten Tarife zahlen das Krankentagegeld für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – analog zur gesetzlichen Regelung. Einige Premium-Tarife zahlen jedoch ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende der Berufsfähigkeit. Wer langfristige Krankheiten absichern möchte, sollte diesen Punkt sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzend einschließen.
Gesundheitsprüfung und Risikoausschlüsse
Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung wird fast immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Vorerkrankungen können zu Risikoausschlüssen, Beitragszuschlägen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Wer beispielsweise an Rückenproblemen, psychischen Erkrankungen oder Diabetes leidet, muss damit rechnen, dass genau diese Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Es ist daher wichtig, alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten – andernfalls riskiert man den Verlust des Versicherungsschutzes aufgrund von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (§§ 19–22 VVG).
Krankentagegeld in der Steuererklärung: Was Selbständige wissen müssen
Für Selbständige und Freiberufler ist auch die steuerliche Behandlung relevant. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Allerdings gilt hier die Höchstbetragsregelung: Der maximale Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt 2.800 Euro pro Jahr für Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen (z. B. Selbständige). Dieser Betrag wird häufig bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Die ausgezahlten Krankentagegeldleistungen hingegen sind gemäß § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei – sofern die Beiträge aus dem Nachsteuerbereich stammen. Das ist bei privat abgeschlossenen Krankentagegeldverträgen in der Regel der Fall.
Selbständige, die ihre Krankentagegeldversicherung über einen betrieblichen Kontext abschließen (z. B. als Betriebsausgabe), sollten die genaue steuerliche Behandlung mit ihrem Steuerberater klären, da hier unterschiedliche Regelungen greifen können.
Häufig gestellte Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Kann ich als GKV-versicherter Selbständiger eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Ja, absolut. Viele GKV-versicherte Selbständige schließen eine private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Wer in der GKV ohne Krankengeldanspruch versichert ist, kann durch eine private Police die gesamte Ausfallzeit absichern. Wer den allgemeinen GKV-Beitragssatz zahlt und ab dem 43. Tag Anspruch auf gesetzliches Krankengeld hat, kann mit einer privaten Krankentagegeldversicherung die Lücke vom 1. bis 42. Krankheitstag schließen. Ein Versicherungsvermittler – wie Jabri Versicherung in Düren und Aachen – kann helfen, die passende Kombination zu finden.
Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung und was sind typische Wartezeiten?
Nach Vertragsabschluss gilt in der Regel eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Erkrankungen, die in dieser Zeit auftreten, sind nicht versichert. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit. Nach Ablauf der Wartezeit zahlt die Versicherung ab dem vertraglich vereinbarten Karenztag (z. B. ab dem 2., 8. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit). Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag. Wichtig: Der Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen – eine Selbstdiagnose genügt nicht.
Was passiert, wenn mein Einkommen als Selbständiger schwankt?
Bei schwankendem Einkommen – wie es bei vielen Selbständigen und Freiberuflern der Fall ist – sollte das Krankentagegeld am Durchschnittseinkommen der vergangenen 12 bis 24 Monate ausgerichtet werden. Wichtig: Das Krankentagegeld darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen (§ 200 VVG). Viele Versicherer prüfen bei Leistungsfall das aktuelle Einkommen und passen die Leistung gegebenenfalls an. Einige Tarife enthalten sogenannte Einkommensschutzklauseln, die auch bei temporär niedrigerem Einkommen die volle vereinbarte Leistung zahlen – ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Ist eine Krankentagegeldversicherung auch für ältere Selbständige sinnvoll?
Ja – das Erkrankungsrisiko steigt mit dem Alter, weshalb der Bedarf an Absicherung eher zunimmt. Allerdings steigen auch die Beiträge, und Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen führen. Wer erst im Alter von 50 oder 55 Jahren einen Vertrag abschließen möchte, muss mit deutlich höheren Prämien und möglichen Einschränkungen rechnen. Daher gilt: Je früher der Abschluss, desto besser – sowohl hinsichtlich der Beitragshöhe als auch der Gesundheitsanforderungen. Für Selbständige nahe dem Rentenalter kann es sinnvoll sein, den Vertrag nur bis zum geplanten Renteneintrittsdatum (z. B. 65 oder 67 Jahre) abzuschließen, um die Prämien zu begrenzen.
Kann ich das Krankentagegeld kombinieren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja, und das ist sogar ausdrücklich empfehlenswert. Die Krankentagegeldversicherung sichert kurzfristige bis mittelfristige Arbeitsausfälle durch Krankheit ab (in der Regel bis maximal 78 Wochen je Erkrankung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift, wenn jemand dauerhaft – also zu mindestens 50 Prozent – nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Beide Versicherungen ergänzen sich optimal: Die Krankentagegeldversicherung übernimmt die akute Phase, die BU-Versicherung sichert den langfristigen Einkommensausfall. Jabri Versicherung berät Sie gerne zu einer ganzheitlichen Absicherungsstrategie.
Möchten Sie Ihr Einkommen als Selbständiger oder Freiberufler zuverlässig gegen Krankheit absichern? Dann lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten. Bei Jabri Versicherung in Düren und Aachen erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch, Arabisch, Türkisch oder Englisch – individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir analysieren Ihren Bedarf, vergleichen Tarife führender Versicherer und finden die Lösung, die wirklich zu Ihnen passt. Jetzt kostenlos beraten lassen und Ihre finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall auf solide Beine stellen.
Brhan Jabri
Versicherungsvertreter · Aachen