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Haftpflicht

Drohnenversicherung privat: So schützen Sie Ihre Drohne richtig

Brhan Jabri21. September 20269 min Lesezeit
Drohne fliegt über einer Wiese in Deutschland – Drohnenversicherung privat erklärt

Drohne fliegt über einer Wiese in Deutschland – Drohnenversicherung privat erklärt

Drohnenversicherung privat: So schützen Sie Ihre Drohne richtig

Wer eine Drohne besitzt, steht in Deutschland vor einer klaren gesetzlichen Pflicht: Eine Drohnenversicherung privat abzuschließen ist keine Option, sondern Voraussetzung für jeden Flug – egal ob Hobby-Pilot oder engagierter Freizeitflieger. Ohne gültigen Versicherungsschutz drohen empfindliche Bußgelder, und im Schadensfall haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Versicherung leisten muss, was sie kostet, welche Fallstricke es gibt und wie Sie den richtigen Schutz für Ihre Situation finden.

Gesetzliche Pflicht: Wann brauchen Sie eine Drohnenversicherung?

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit der europäischen Durchführungsverordnung EU 2019/947 müssen Drohnen ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, bevor sie in Deutschland in der Luft sind. Diese Regelung gilt seit dem 31. Dezember 2020 EU-weit und wurde für Deutschland durch das Luftverkehrsgesetz umgesetzt.

Wichtig: Die Versicherungspflicht gilt nicht nur für schwere Drohnen. Bereits eine handliche Freizeit-Drohne ab 250 g – wie etwa die beliebten DJI Mini-Modelle – fällt unter diese Regelung. Dazu kommt, dass seit Januar 2021 für Drohnen ab 250 g auch eine EU-Drohnenregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) notwendig ist und ein Kompetenznachweis (der sogenannte „kleine Drohnenführerschein" oder EU-Fernpiloten-Kompetenznachweis A1/A3) vorliegen muss.

Was gilt für Drohnen unter 250 Gramm?

Drohnen unter 250 Gramm sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit – jedoch bedeutet das nicht, dass kein Schadensrisiko besteht. Fällt eine 200-Gramm-Drohne auf ein Auto oder verletzt eine Person, haften Sie persönlich nach den allgemeinen Haftungsregeln des § 823 BGB. In vielen Fällen deckt die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Drohnen unter 250 g ab – aber nur dann, wenn Drohnen im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen sind. Das sollten Sie unbedingt in Ihren Unterlagen prüfen oder sich persönlich beraten lassen.

Welche Drohnen-Kategorien gibt es in der EU-Regulierung?

Die EU-Drohnenverordnung unterteilt Drohnen in drei Betriebskategorien, die maßgeblich für Versicherung und Betrieb sind:

  • Kategorie „Offen" (Open): Standardmäßige Freizeitnutzung mit geringem Risiko, z. B. Fliegen über unbewohntem Gelände. Für Privatpersonen die häufigste Kategorie.
  • Kategorie „Speziell" (Specific): Höheres Risiko, z. B. Flüge über Menschenmengen – erfordert Genehmigung durch die zuständige Luftfahrtbehörde.
  • Kategorie „Zertifiziert" (Certified): Sehr hohes Risikopotenzial, vergleichbar mit bemanntem Luftverkehr – für Privatpersonen praktisch nicht relevant.

Für die meisten Hobbydrohner in NRW, Düren oder Aachen ist die Kategorie „Offen" relevant, und genau hier greift die Versicherungspflicht ab 250 g.

Was leistet eine Drohnenversicherung privat – und was nicht?

Die Drohnenversicherung für Privatpersonen ist in erster Linie eine Haftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Schadensersatzforderungen Dritter – also dann, wenn Ihre Drohne Personen verletzt, Fahrzeuge beschädigt oder fremdes Eigentum zerstört. Sie springt nicht für Schäden an Ihrer eigenen Drohne ein.

Typische versicherte Schadensszenarien

  • Die Drohne verliert das GPS-Signal und stürzt auf ein geparktes Auto (Sachschaden).
  • Ein technischer Defekt führt zu einem unkontrollierten Absturz, bei dem ein Passant am Arm getroffen wird (Personenschaden).
  • Die Kamera der Drohne filmt versehentlich Personen in einem privaten Garten, die daraufhin eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend machen (Vermögensschaden durch Datenschutzverletzung – je nach Tarif).
  • Die Drohne kollidiert im Flug mit einem anderen Luftfahrzeug und verursacht Schäden (Mitversicherung von Kollisionsschäden).

Was ist typischerweise nicht versichert?

  • Schäden an der eigenen Drohne (dafür wäre eine Kaskoversicherung nötig – diese ist separat erhältlich, aber für Privatpersonen seltener sinnvoll).
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Schäden während gewerblicher Nutzung, wenn nur eine private Drohnenversicherung besteht.
  • Flüge außerhalb der genehmigten Zonen ohne Sondergenehmigung.
  • Schäden, die entstehen, weil Sie ohne gültige Registrierung oder ohne erforderlichen Kompetenznachweis geflogen sind.

Ein häufiger Irrtum: Viele Drohnenbesitzer glauben, ihre allgemeine private Haftpflichtversicherung decke automatisch alle Drohnenschäden ab. Das ist nicht zuverlässig der Fall. Prüfen Sie die Klauseln Ihres bestehenden Vertrages sorgfältig – oder lassen Sie sich vor Ort beraten.

Kosten und Deckungssummen: Was ist realistisch?

Die Kosten einer Drohnenversicherung für Privatpersonen sind überschaubar. Entscheidend für die Prämie sind das Abfluggewicht der Drohne, der Nutzungsumfang (gelegentlich vs. intensiv) und die gewählte Deckungssumme.

DrohnengewichtJahresprämie (ca.)Empfohlene DeckungssummeBesonderheiten
250 g – 2 kgca. 40–70 €1–2 Mio. €Standardpaket für Einsteigerdrohnen
2 kg – 5 kgca. 70–120 €2–3 Mio. €Häufig für Semi-Profi-Modelle
5 kg – 25 kgca. 120–250 €3–5 Mio. €Erweiterte Prüfung, oft Einzelfallbewertung

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme ist in der EU-Drohnenverordnung nicht konkret beziffert, richtet sich aber nach den allgemeinen Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes. In der Praxis empfehlen Versicherer und Experten mindestens 1 Million Euro – besser 2 bis 3 Millionen Euro – da Personenschäden durch Drohnen rechtlich wie Luftfahrzeugschäden behandelt werden können und entsprechend hohe Haftungsansprüche entstehen können.

Zum Vergleich: Ein schwerer Personenschaden – etwa ein Sturz auf eine Person mit dauerhafter Invalidität – kann Schadensersatzforderungen von mehreren hunderttausend bis über einer Million Euro nach sich ziehen. Eine zu niedrige Deckungssumme bedeutet, dass Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen müssen.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Viele Drohnen-Haftpflichttarife für Privatpersonen arbeiten ohne Selbstbeteiligung. Einige Anbieter bieten gegen einen Nachlass eine Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro an. Für Privatpersonen, die gelegentlich fliegen, ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung oft die sinnvollere Wahl – der Kostenvorteil durch die Selbstbeteiligung ist gering, das Risiko im Schadensfall aber real.

Drohnenversicherung als Zusatzbaustein oder eigenständige Police?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine Drohnenversicherung für Privatpersonen abzuschließen:

  1. Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung: Manche Tarife der privaten Haftpflicht schließen Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht oder Wert bereits ein oder bieten einen günstigen Zusatzbaustein. Das ist oft die kostengünstigste Lösung – aber nur dann wirklich ausreichend, wenn die Einschlüsse und Deckungssummen für Drohnen explizit und ausreichend geregelt sind.
  2. Eigenständige Drohnenversicherung: Spezielle Luftfahrt-Haftpflichtpolicen für Drohnen bieten in der Regel höhere Deckungssummen, klarere Formulierungen zu Drohnenspezifika (z. B. Datenschutz, FPV-Betrieb, Nachtflug mit Ausnahmegenehmigung) und sind für Drohnen ab 2 kg oft die bessere Wahl.

Welche Variante für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Wie schwer ist Ihre Drohne? Wie häufig fliegen Sie? In welchen Gebieten sind Sie unterwegs – etwa in der Nähe von Wohngebieten in Düren oder in freiem Gelände in der Eifel? Diese Fragen sollten vor der Vertragswahl geklärt sein.

Praktische Tipps für Drohnenbesitzer in Deutschland

Neben der Versicherung gibt es weitere rechtliche und praktische Anforderungen, die Sie als Drohnenbesitzer kennen sollten, um sicher und legal zu fliegen:

  • EU-Registrierung beim LBA: Pflicht für alle Drohnen ab 250 g oder mit Kamera/Mikrofon. Die Registrierungsnummer muss an der Drohne angebracht sein. Kosten: einmalig 14,38 Euro, gültig für 5 Jahre.
  • Kompetenznachweis A1/A3: Der kostenlose Online-Test beim LBA ist für Drohnen ab 250 g Pflicht. Für Flüge in der Nähe von Menschen (Unterkategorie A2) ist ein erweiterter Nachweis erforderlich.
  • Flugverbotszonen beachten: In NRW und Nordrhein-Westfalen generell gibt es zahlreiche Flugverbotszonen – rund um Flughäfen (Köln/Bonn, Düsseldorf), über Naturschutzgebieten, über Bundesstraßen und Bahnstrecken. Die App „DFS Aviation Services" oder „AirMap" hilft bei der Orientierung.
  • Haftungsrisiko bei Nachtflügen: Nachtflüge erfordern eine Sondergenehmigung. Ohne diese gilt die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.
  • Versicherungsnachweis mitführen: Beim Fliegen in der Öffentlichkeit sollten Sie immer den Nachweis Ihrer Drohnenversicherung dabei haben. Behörden und Polizei können diesen verlangen.

Wer in und um Düren oder Aachen fliegt, sollte außerdem beachten, dass die Städte eigene kommunale Regelungen für Parks und öffentliche Plätze haben können. Im Zweifel beim jeweiligen Ordnungsamt nachfragen.

Möchten Sie wissen, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung Ihre Drohne bereits ausreichend abdeckt, oder ob Sie eine eigenständige Police benötigen? Jetzt kostenlos beraten lassen – Brhan Jabri von Jabri Versicherung berät Sie persönlich in Düren und Aachen, auf Wunsch auch auf Arabisch, Türkisch oder Englisch.

Häufige Fragen zur Drohnenversicherung privat

Ist eine Drohnenversicherung in Deutschland wirklich Pflicht?

Ja, die Drohnenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 müssen alle Drohnen ab einem Startgewicht von 250 Gramm vor dem ersten Flug über einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Außerdem haftet er im Schadensfall unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.

Deckt meine private Haftpflichtversicherung Drohnenschäden ab?

Nicht automatisch und nicht immer ausreichend. Manche Verträge schließen Drohnen unter 250 g pauschal ein, andere schließen Luftfahrzeuge grundsätzlich aus. Entscheidend ist der genaue Wortlaut Ihres Vertrages. Selbst wenn Drohnen eingeschlossen sind, sind die Deckungssummen in manchen Policen für Luftfahrthaftpflicht zu niedrig. Lassen Sie Ihren bestehenden Vertrag prüfen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Was passiert, wenn meine Drohne jemanden verletzt?

Im Personenschadensfall können Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB geltend gemacht werden. Das umfasst Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und – bei dauerhafter Invalidität – eine lebenslange Rentenzahlung. Solche Ansprüche können schnell im sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich liegen. Genau deshalb empfehlen Fachleute Deckungssummen von mindestens 2 bis 3 Millionen Euro.

Wie hoch sollte die Deckungssumme meiner Drohnenversicherung sein?

Die Mindestdeckungssumme ist gesetzlich nicht auf einen festen Betrag festgelegt, sollte aber in der Praxis mindestens 1 Million Euro betragen. Für Drohnen ab 2 kg oder bei häufigem Fliegen in der Nähe von Menschen empfehlen sich 2 bis 3 Millionen Euro. Hintergrund: Drohnenschäden werden rechtlich oft wie Luftfahrzeugschäden behandelt, und Luftfahrt-Haftpflichtansprüche können außerordentlich hoch ausfallen.

Kann ich meine Drohne auch im EU-Ausland versichert nutzen?

Viele deutsche Drohnenversicherungen bieten europäischen Geltungsbereich – das bedeutet, Ihr Versicherungsschutz gilt auch bei Flügen in anderen EU-Ländern, sofern Sie die jeweiligen nationalen Vorschriften einhalten. Prüfen Sie den genauen Geltungsbereich in Ihrem Vertrag. In einigen Ländern außerhalb der EU gelten abweichende Regeln und Registrierungspflichten.

Brauche ich eine Versicherung für eine Drohne unter 250 Gramm?

Gesetzlich ist keine Versicherungspflicht vorgeschrieben. Praktisch ist aber ein Versicherungsschutz dennoch sinnvoll, weil Sie auch mit einer leichten Drohne erhebliche Schäden verursachen können. Klären Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt – und in welcher Höhe. Ist das nicht der Fall, empfiehlt sich ein ergänzender Schutz.

Sie haben noch offene Fragen oder möchten wissen, welche Absicherung für Ihre konkrete Drohne die richtige ist? Bei Jabri Versicherung in Düren und Aachen erhalten Sie eine persönliche Beratung – verständlich, ohne Verkaufsdruck und auf Wunsch auf Deutsch, Arabisch, Türkisch oder Englisch. Jetzt Beratungstermin anfragen und Ihre Drohnenversicherung auf solide Beine stellen.

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Brhan Jabri

Versicherungsvertreter · Aachen

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