Zum Inhalt springen
Hausrat

Glasversicherung: Wann lohnt sie sich für Hausbesitzer?

Brhan Jabri11. Mai 20269 min Lesezeit
Zerbrochene Fensterscheibe an einem Einfamilienhaus – Glasversicherung schützt vor hohen Reparaturkosten

Zerbrochene Fensterscheibe an einem Einfamilienhaus – Glasversicherung schützt vor hohen Reparaturkosten

Glasversicherung: Wann lohnt sie sich wirklich für Hausbesitzer und Mieter?

Eine Glasversicherung – auch Glasbruchversicherung genannt – übernimmt die Kosten für zerbrochene Scheiben, Glastüren, Duschkabinen oder Ceranfelder, wenn diese durch Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse beschädigt werden. Gerade für Hausbesitzer mit großen Fensterfronten, modernen Wintergärten oder teuren Glaselementen stellt sich die Frage: Ist diese Zusatzversicherung wirklich sinnvoll – oder reicht der vorhandene Schutz aus Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aus? Dieser Artikel erklärt, was eine Glasversicherung leistet, was sie kostet und für wen sie sich tatsächlich lohnt.

Was ist eine Glasversicherung und was leistet sie?

Die Glasversicherung ist eine Spezialversicherung, die Schäden an Glasflächen absichert, die durch Glasbruch entstehen – unabhängig davon, wie der Bruch zustande gekommen ist. Sie kann entweder als eigenständiger Vertrag abgeschlossen oder als Zusatzbaustein in eine bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung integriert werden.

Was ist im Leistungsumfang typischerweise enthalten?

Eine gute Glasversicherung deckt in der Regel folgende Glaselemente ab:

  • Fensterscheiben und Glastüren (auch Balkontüren, Terrassentüren)
  • Glasdächer, Wintergärten und Veranden
  • Duschkabinen und Badezimmerspiegel
  • Ceranfelder und Induktionskochfelder
  • Glastische, Glasregale und andere Möbel mit Glaselementen
  • Aquarien (je nach Tarif)
  • Solarzellen und Photovoltaikmodule (in manchen Tarifen gegen Aufpreis)

Neben dem reinen Austausch der Glasfläche übernehmen viele Anbieter auch die Kosten für das Ab- und Aufbauen von Fensterbänken, Dichtungen oder Rahmen sowie Notmaßnahmen wie das provisorische Abdichten einer zerbrochenen Scheibe.

Was ist nicht versichert?

So hilfreich die Glasversicherung ist – es gibt klare Ausschlüsse, die Versicherungsnehmer kennen sollten:

  • Schäden durch vorsätzliches Handeln
  • Kratzer, Risse ohne vollständigen Bruch oder Verfärbungen
  • Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse oder Kernenergie
  • Bereits beim Vertragsabschluss vorhandene Vorschäden
  • Glasschäden an Fahrzeugen (diese sind über die Kfz-Versicherung abgedeckt)
  • Kunstgegenstände aus Glas oder Porzellan (hier greift ggf. die Hausratversicherung)

Wichtig: Nach § 81 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann die Versicherung bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers die Leistung anteilig kürzen. Wer also wissentlich eine riskante Situation herbeiführt, muss mit einer reduzierten Entschädigung rechnen.

Glasversicherung als Zusatzbaustein oder eigenständiger Vertrag?

Viele Hausbesitzer und Mieter in Deutschland fragen sich, ob sie besser eine eigenständige Glasversicherung abschließen oder einen Glasschutz-Baustein in ihre bestehende Versicherung integrieren sollten. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Glasschutz in der Hausratversicherung (für Mieter und Eigentümer)

Die Hausratversicherung deckt in ihrer Grundform keinen Glasbruch ab. Glasbruch muss in der Regel als optionaler Zusatzbaustein hinzugebucht werden. Dieser Baustein lohnt sich besonders für Mieter, die für zerbrochene Glaselemente in ihrer Mietwohnung haften. Die Kosten für diesen Zusatz liegen häufig zwischen 20 und 60 Euro pro Jahr, abhängig von der Wohnfläche und dem Tarif des Anbieters.

Glasschutz in der Wohngebäudeversicherung (für Eigentümer)

Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung der relevantere Rahmen. Auch hier ist Glasbruch meist nicht im Standardschutz enthalten und muss als Zusatzbaustein gebucht werden. Dieser deckt dann in erster Linie die fest mit dem Gebäude verbundenen Glaselemente ab – also Fensterscheiben, Glastüren und Wintergärten. Die Kosten variieren je nach Größe und Ausstattung des Gebäudes und liegen typischerweise zwischen 30 und 120 Euro pro Jahr.

Eine eigenständige Glasversicherung bietet den Vorteil eines umfassenderen Schutzes, der sowohl bewegliche als auch fest eingebaute Glaselemente abdeckt. Dies kann sinnvoll sein, wenn ein Haushalt viele teure Glasmöbel besitzt oder das Gebäude besonders viele und großflächige Glaselemente aufweist – etwa bei modernen Architektenhäusern im Raum Aachen oder Düren mit großen Glasfassaden.

Was kostet eine Glasversicherung? Richtwerte und Einflussfaktoren

Die Beitragshöhe einer Glasversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr und je hochwertiger die zu versichernden Glasflächen, desto höher der Beitrag.

ObjekttypJährlicher Beitrag (ca.)Deckungssumme (typisch)
Mietwohnung (60–80 m²)20 – 40 €unbegrenzt oder bis 50.000 €
Eigentumswohnung (80–100 m²)30 – 60 €unbegrenzt oder bis 100.000 €
Einfamilienhaus (ohne Wintergarten)50 – 100 €unbegrenzt oder bis 150.000 €
Einfamilienhaus mit Wintergarten80 – 150 €unbegrenzt oder bis 200.000 €
Mehrfamilienhaus / Renditeobjekt120 – 300 €individuell vereinbart

Viele Versicherer bieten eine Glasversicherung ohne Selbstbeteiligung an – ein deutlicher Vorteil gegenüber vielen anderen Versicherungssparten. Einige Tarife sehen jedoch eine Selbstbeteiligung von 50 bis 150 Euro vor, was den Jahresbeitrag spürbar senkt. Wer selten Glasschäden erwartet, kann mit einer Selbstbeteiligung Prämie sparen.

Wann rechnet sich die Glasversicherung finanziell?

Ein konkretes Rechenbeispiel: Eine handelsübliche Isolierglasfenster-Scheibe in Standardgröße (z. B. 1,20 m × 1,40 m) kostet inklusive Einbau zwischen 300 und 600 Euro. Eine bodentiefe Terrassentür aus Dreifach-Verglasung schlägt schnell mit 800 bis 1.500 Euro zu Buche. Ein moderner Wintergarten mit Glasdach kann im Schadensfall Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Wer jährlich 80 Euro Prämie zahlt und innerhalb von fünf Jahren auch nur einen einzigen solchen Schaden hat, liegt finanziell deutlich im Vorteil.

Für wen lohnt sich die Glasversicherung besonders?

Nicht jeder Haushalt benötigt eine Glasversicherung in gleichem Maße. Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen und Wohnsituationen, für die der Abschluss besonders empfehlenswert ist.

  • Hausbesitzer mit großen Glasflächen: Moderne Architektur mit Panoramafenstern, Glasfassaden oder bodentiefen Fenstern erhöht das Risiko und die Schadenshöhe erheblich.
  • Eigentümer von Wintergärten: Glasdächer und -wände sind anfällig für Hagelschäden, herabfallende Äste oder Steinschlag. In Regionen wie NRW, wo Unwetter und Hagelstürme keine Seltenheit sind, ist das Risiko real.
  • Familien mit Kindern: Ball im Wohnzimmer, Spielzeug gegen die Terrassentür – Glasbruch im Alltag mit Kindern ist statistisch deutlich häufiger.
  • Besitzer von Photovoltaikanlagen: PV-Module können durch Hagel, Sturm oder Steinschlag beschädigt werden. Einige Glasversicherungen decken diese Schäden mit ab.
  • Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern: Glasschäden im Treppenhaus, an Eingangstüren oder in Gemeinschaftsbereichen sind bei Mehrfamilienhäusern besonders teuer, da oft hochwertige Glaselemente verbaut sind.
  • Mieter in Altbauten: Wer in einer Mietwohnung mit alten Einfachverglasung lebt und für Glasschäden vertraglich haftet, sollte zumindest den Glasbaustein in der Hausratversicherung aktivieren.

Für Hausbesitzer im Raum Düren und der gesamten Region NRW gilt: Unwetterereignisse wie Hagel können innerhalb weniger Minuten erhebliche Schäden an Glasflächen verursachen. Gerade Wintergärten und Dachfenster sind bei solchen Ereignissen besonders gefährdet.

Glasversicherung und die rechtliche Situation in Deutschland 2026

Rechtlich ist die Glasversicherung in Deutschland nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Für Versicherungsnehmer besonders relevant sind folgende Punkte:

Anzeigeobliegenheit beim Vertragsabschluss

Nach § 19 VVG sind Versicherungsnehmer beim Abschluss verpflichtet, alle ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wer also einen bereits vorhandenen Glasschaden verschweigt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Nach § 21 VVG kann der Versicherer bei arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.

Schadenmeldung und Verpflichtungen im Schadensfall

Im Schadensfall gilt nach § 82 VVG die Schadenminderungspflicht: Versicherungsnehmer müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden zu begrenzen – etwa durch das provisorische Abdichten einer zerbrochenen Scheibe bei Regen oder Kälte. Die Kosten für solche Notmaßnahmen werden von den meisten Glasversicherungen ebenfalls erstattet. Schäden sollten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der im Vertrag genannten Frist (häufig sieben Tage), beim Versicherer gemeldet werden.

Mietrecht und Haftung für Glasschäden

Im Mietrecht ist die Frage der Haftung für Glasschäden oft eine Quelle von Streitigkeiten. Grundsätzlich gilt: Mieter haften nach § 538 BGB nicht für Verschlechterungen der Mietsache, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Glasbruch durch normale Nutzung ist davon aber in der Regel ausgenommen – wer eine Scheibe zerbricht, haftet in der Regel für den Schaden. Eine Glasbruchversicherung schützt Mieter hier wirksam vor unvorhergesehenen Kosten.

Möchten Sie wissen, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz Glasschäden bereits abdeckt oder ob ein Zusatzbaustein für Sie sinnvoll ist? Jetzt kostenlos beraten lassen – Brhan Jabri und sein Team bei Jabri Versicherung in Düren beraten Sie auf Deutsch, Arabisch, Türkisch und Englisch.

Häufig gestellte Fragen zur Glasversicherung

Ist Glasbruch automatisch in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten?

Nein, in den meisten Tarifen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist Glasbruch nicht im Standardschutz enthalten. Glasbruch muss in aller Regel als optionaler Zusatzbaustein gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden. Es gibt einzelne Premiumtarife, die Glasbruch einschließen – das sollten Versicherungsnehmer jedoch immer genau im Kleingedruckten prüfen. Im Zweifel empfiehlt sich eine individuelle Überprüfung der bestehenden Verträge durch einen Versicherungsvermittler.

Zahlt die Glasversicherung auch bei Hagelschäden an Wintergärten?

Ja, in der Regel schon. Die meisten Glasversicherungen decken Hagelschäden an Wintergärten, Glasdächern und Dachfenstern ab, da Hagel unter den Begriff „Glasbruch" fällt. Wichtig ist jedoch, dass der Schaden tatsächlich zu einem Bruch der Scheibe geführt hat. Reine Kratzer oder Eindrücke ohne Bruch sind in der Regel nicht versichert. In NRW sind Hagelstürme keine Seltenheit, weshalb gerade Wintergartenbesitzer diesen Schutz ernsthaft in Betracht ziehen sollten.

Was kostet der Glasbruch-Zusatzbaustein in einer bestehenden Versicherung?

Die Kosten für den Glasbruch-Zusatzbaustein hängen vom jeweiligen Anbieter, der Wohnfläche und dem Umfang der zu versichernden Glaselemente ab. Als Orientierung: Für eine Mietwohnung mit 70 m² sind Zusatzkosten von 20 bis 40 Euro jährlich üblich. Für ein Einfamilienhaus mit Wintergarten können es 80 bis 150 Euro pro Jahr sein. Wer mehrere Glasmöbel oder besonders hochwertige Glasflächen besitzt, sollte ggf. eine eigenständige Glasversicherung prüfen, die umfassenderen Schutz bietet.

Muss ich als Mieter eine Glasversicherung abschließen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Glasversicherung – weder für Mieter noch für Hausbesitzer. Allerdings sind Mieter im Schadensfall häufig schadenersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter, wenn Glaselemente durch ihr Verschulden oder das ihrer Haushaltsangehörigen beschädigt werden. Eine Glasbruchversicherung oder der entsprechende Zusatzbaustein in der Hausratversicherung schützt vor diesen unerwarteten Kosten. Ob der Abschluss für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von Ihrer Wohnsituation und Ihrem individuellen Risiko ab.

Können Photovoltaikmodule über eine Glasversicherung abgesichert werden?

Einige Anbieter von Glasversicherungen schließen Photovoltaik- und Solarthermiemodule in ihren Schutz ein, entweder standardmäßig oder gegen einen Aufpreis. Da PV-Module aus Spezialglas bestehen und bei Hagel, Sturm oder mechanischer Einwirkung brechen können, ist dieser Schutz für Hausbesitzer mit Solaranlage durchaus relevant. Alternativ bieten spezielle Photovoltaik-Versicherungen umfassenderen Schutz auch für Ertragsausfälle und technische Defekte. Eine individuelle Beratung hilft, die optimale Kombination zu finden.

Sie haben noch offene Fragen zur Glasversicherung oder möchten wissen, welcher Schutz für Ihre konkrete Situation – ob als Mieter, Eigenheimbesitzer oder Vermieter – am sinnvollsten ist? Das Team von Jabri Versicherung in Düren berät Sie transparent und mehrsprachig. Jetzt kostenlos beraten lassen und den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Zuhause finden.

Passend zu diesem ThemaPrivathaftpflicht & Hausrat DürenBeratung ansehen →
B

Brhan Jabri

Versicherungsvertreter · Aachen

Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Mit der Nutzung unserer Website stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.

Mehr erfahren