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Hausrat

Hausratversicherung und Einbruch: So sind Sie optimal geschützt

Brhan Jabri6. April 202610 min Lesezeit
Aufgebrochene Haustür als Symbol für Einbruchschutz durch eine Hausratversicherung

Aufgebrochene Haustür als Symbol für Einbruchschutz durch eine Hausratversicherung

Hausratversicherung Einbruch: So sind Sie optimal geschützt

Ein Einbruch ist für die Betroffenen nicht nur ein materieller Schaden – er hinterlässt tiefe Spuren und ein dauerhaftes Gefühl der Unsicherheit im eigenen Zuhause. Die Hausratversicherung Einbruch ist das wichtigste Instrument, um sich finanziell gegen die Folgen eines Einbruchdiebstahls abzusichern. Doch nicht jede Police leistet dasselbe: Deckungssummen, Klauseln und Zusatzbausteine unterscheiden sich erheblich. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was eine gute Hausratversicherung im Einbruchfall wirklich leistet, welche Fallstricke Sie vermeiden sollten und wie Sie Ihren Versicherungsschutz gezielt optimieren können.

Was leistet die Hausratversicherung im Einbruchfall?

Die Hausratversicherung schützt Ihr gesamtes bewegliches Eigentum in der Wohnung – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Bargeld und vieles mehr. Im Falle eines Einbruchs übernimmt die Versicherung in der Regel folgende Schäden:

  • Einbruchdiebstahl: Entwendete Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert erstattet, sofern keine Unterversicherung vorliegt.
  • Vandalismusschäden: Zerstörungen, die Einbrecher an Ihrem Inventar hinterlassen – z. B. aufgebrochene Schränke oder beschädigte Möbel.
  • Aufbruchschäden an der Gebäudehülle: Beschädigungen an Türen, Fenstern und Schlössern, die durch den Einbruch entstehen, können je nach Tarif mitversichert sein (teils auch über die Wohngebäudeversicherung).
  • Raub: Viele Tarife schließen auch Raubüberfälle innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Wohnung ein.
  • Trickdiebstahl und einfacher Diebstahl: Oft nur gegen Aufpreis versicherbar – hier lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte.

Rechtliche Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere die §§ 81 ff. VVG zur Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Wichtig: Wer grob fahrlässig handelt – etwa indem er die Wohnungstür unverschlossen lässt – riskiert eine Kürzung der Versicherungsleistung. Seit der VVG-Reform gilt jedoch das Prinzip der Quotelung: Die Leistung wird im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt, ein vollständiger Ausschluss ist nur bei Vorsatz möglich.

Was ist konkret als Hausrat versichert?

Zum versicherten Hausrat zählen grundsätzlich alle Gegenstände, die dem privaten Haushalt dienen und sich in der versicherten Wohnung befinden. Dazu gehören:

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände und Dekorationsobjekte
  • Unterhaltungselektronik, Computer, Tablets und Smartphones
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Kaffeemaschine etc.)
  • Kleidung und persönliche Gegenstände
  • Bargeld und Wertsachen (in der Regel mit Sublimits)
  • Fahrräder (oft nur mit Zusatzbaustein und Fahrradschloss-Nachweis)

Wertsachen und Bargeld: Sublimits beachten

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die begrenzte Entschädigung für Wertsachen. Die meisten Standardtarife sehen folgende Sublimits vor:

KategorieTypisches SublimitAnmerkung
Bargeldbis zu 1.000 €Oft auf 500–1.000 € begrenzt
Schmuck, Uhren, Edelsteine20 % der VersicherungssummeHöherdeckung durch Zusatzbaustein möglich
Kunstgegenstände, Antiquitätenbis zu 10 % der VersicherungssummeEinzelbewertung empfehlenswert
Fahrräderbis zu 1 % der VersicherungssummeSeparater Fahrrad-Baustein sinnvoll
Urkunden, Sparbücherbis zu 500 €Ersatzausstellungskosten

Wer hochwertige Uhren, Goldschmuck oder Kunstwerke besitzt, sollte diese Positionen unbedingt gesondert versichern oder die Sublimits durch Zusatzklauseln erweitern lassen. Ein Vermittler wie Jabri Versicherung aus Düren kann dabei helfen, die passenden Zusatzbausteine zu identifizieren.

Einbruchstatistik in Deutschland und NRW: Warum der Schutz so wichtig ist

Die Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen: In Deutschland wird statistisch gesehen alle zwei bis drei Minuten ein Wohnungseinbruch verübt. Zwar ist die Einbruchsquote in den letzten Jahren leicht zurückgegangen, doch die Dunkelziffer bleibt hoch und der durchschnittliche Schaden pro Einbruch liegt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei rund 4.500 bis 5.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen – einem der bevölkerungsreichsten Bundesländer – werden traditionell besonders viele Einbrüche registriert. Städte wie Aachen und Düren sind aufgrund ihrer Lage in der Grenzregion zu Belgien und den Niederlanden statistisch stärker betroffen als der Bundesschnitt.

Diese Zahlen verdeutlichen: Eine gut kalkulierte Hausratversicherung ist in NRW keine Luxusoption, sondern eine notwendige Grundabsicherung für jeden Haushalt.

Einbruchshochsaison: Wann ist das Risiko am höchsten?

Die Polizeistatistiken zeigen klare saisonale Muster. Die meisten Einbrüche ereignen sich in den Herbst- und Wintermonaten zwischen Oktober und Februar, wenn die Dunkelheit früher einsetzt. Besonders beliebt bei Einbrechern sind die frühen Abendstunden zwischen 16:00 und 21:00 Uhr – also genau dann, wenn viele Menschen noch zur Arbeit oder in der Schule sind. Einbrecher nutzen die vermeintliche Abwesenheit der Bewohner gezielt aus. Wer weiß, wann das Risiko besonders hoch ist, kann Prävention und Versicherungsschutz gezielt darauf abstimmen.

Die richtige Deckungssumme: Unterversicherung vermeiden

Einer der häufigsten und teuersten Fehler bei der Hausratversicherung ist die Unterversicherung. Sie tritt auf, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert aller Hausratgegenstände. Im Schadensfall wird die Entschädigung dann anteilig gekürzt – selbst wenn der Einzelschaden eigentlich vollständig gedeckt wäre.

Als Faustregel gilt in der Versicherungsbranche: 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich daraus eine empfohlene Versicherungssumme von rund 52.000 bis 60.000 Euro. Viele Haushalte unterschätzen dabei den Wert ihrer Elektronik, Möbel und Kleidung erheblich.

Beispielrechnung: So kalkulieren Sie Ihre Versicherungssumme

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einer 90 Quadratmeter großen Wohnung in Aachen. Ihr Hausrat umfasst folgende Positionen:

  • Möbel und Einrichtung: ca. 18.000 €
  • Unterhaltungselektronik und IT: ca. 8.000 €
  • Kleidung und persönliche Gegenstände: ca. 6.000 €
  • Haushaltsgeräte: ca. 5.000 €
  • Schmuck und Uhren: ca. 5.000 €
  • Sonstiges (Bücher, Sportgeräte, Spielzeug): ca. 4.000 €

Gesamtwert: ca. 46.000 €. Bei Anwendung der Quadratmeterformel (90 m² × 700 €) käme man auf 63.000 € – ein deutlicher Unterschied, der zeigt, dass die Faustformel eher als Untergrenze zu verstehen ist und eine individuelle Inventarliste sicherer ist. Im Zweifelsfall sollten Sie auf einen Unterversicherungsverzicht achten, den viele Versicherer gegen einen Aufpreis anbieten und der Sie davor schützt, bei der Schadenregulierung anteilig schlechtergestellt zu werden.

Kosten einer Hausratversicherung: Was ist realistisch?

Die monatlichen Beiträge für eine Hausratversicherung variieren stark je nach Region, Wohnungsgröße, Tarif und Selbstbeteiligung. Als Orientierung können folgende Richtwerte dienen:

WohnflächeVersicherungssummeMonatsbeitrag (ca.)Jahresbeitrag (ca.)
50 m²35.000 €5–10 €60–120 €
80 m²55.000 €8–16 €96–192 €
100 m²70.000 €10–22 €120–264 €
120 m²85.000 €13–28 €156–336 €

Diese Werte sind Richtwerte für einfache bis mittlere Tarife ohne umfangreiche Zusatzbausteine. In städtischen Gebieten mit höherer Einbruchquote – wie Teilen von Aachen oder dem Kreis Düren – können Beiträge im oberen Bereich dieser Spannen liegen.

Einbruchprävention und Versicherungsrabatte: Was Sie aktiv tun können

Versicherungsschutz und bauliche Prävention ergänzen sich sinnvoll. Viele Versicherer gewähren Beitragsrabatte, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich in Einbruchsicherung investiert hat. Folgende Maßnahmen sind sowohl aus Sicherheitsgründen als auch für die Versicherungsprämie relevant:

  • Einbruchhemmende Türen und Schlösser: Türen der Widerstandsklasse RC 2 oder höher (nach DIN EN 1627) gelten als deutlich einbruchsicherer als Standardtüren.
  • Abschließbare Fenstergriffe und Pilzkopfverriegelungen: Günstige Maßnahme mit großer Wirkung – viele Einbrüche erfolgen über Fenster.
  • Alarmanlage: Zertifizierte Alarmanlagen (VdS-geprüft) können den Beitrag reduzieren. Einige Versicherer fordern den Nachweis bei höherwertigen Tarifen.
  • Bewegungsmelder und Außenbeleuchtung: Wirken als Abschreckung und erhöhen das Entdeckungsrisiko für Täter.
  • Einbruchmeldeanlage (EMA): Professionelle Systeme nach VdS-Standard sind besonders wirksam und oft Voraussetzung für Premiumtarife.

Sprechen Sie Ihren Versicherungsvermittler aktiv darauf an, welche Sicherungsmaßnahmen bei Ihrem Anbieter zu Prämienvorteilen führen. Gerade bei hochwertigem Hausrat oder in einbruchsgefährdeten Lagen lohnt sich die Investition in präventive Maßnahmen doppelt: Sie reduzieren das Risiko und senken gleichzeitig die laufenden Versicherungskosten.

Was tun im Schadensfall? Schritt für Schritt nach dem Einbruch

Ein Einbruch ist ein Schockmoment. Dennoch ist es wichtig, in den ersten Stunden richtig zu handeln, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und die Schadensregulierung zu beschleunigen.

Die wichtigsten Schritte nach einem Einbruch

  1. Polizei sofort informieren: Rufen Sie umgehend den Notruf (110). Eine polizeiliche Anzeige ist Grundvoraussetzung für die Versicherungsleistung. Ohne Aktenzeichen keine Entschädigung.
  2. Tatort nicht verändern: Berühren Sie nichts, bevor die Polizei die Spurensicherung abgeschlossen hat. Jede Veränderung kann die Ermittlungen erschweren und im Extremfall Fragen zur Schadensregulierung aufwerfen.
  3. Versicherung unverzüglich benachrichtigen: Gemäß § 30 VVG sind Sie verpflichtet, den Schaden ohne schuldhaftes Zögern zu melden. Die meisten Versicherer setzen eine Frist von 2–3 Werktagen. Halten Sie diese ein.
  4. Schadensliste erstellen: Dokumentieren Sie alle entwendeten und beschädigten Gegenstände so detailliert wie möglich – mit Beschreibung, Kaufpreis, Kaufdatum und sofern vorhanden Quittungen oder Fotos. Kontoauszüge können als Nachweis dienen.
  5. Fotos und Videos machen: Dokumentieren Sie alle Schäden bildlich, bevor mit Aufräumarbeiten begonnen wird.
  6. Notmaßnahmen ergreifen: Sichern Sie Ihre Wohnung gegen weiteres Eindringen – z. B. durch Notverglasung oder provisorische Türsicherung. Die Kosten hierfür sind oft versichert.

Ein erfahrener Vermittler wie Brhan Jabri von Jabri Versicherung in Düren steht Ihnen im Schadensfall als Ansprechpartner zur Verfügung und begleitet Sie durch den Regulierungsprozess – auf Wunsch auch auf Arabisch, Türkisch oder Englisch. Das ist besonders für Haushalte mit nichtdeutscher Muttersprache in der Region Aachen und Düren ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: Was Sie wissen müssen

Das VVG und die Versicherungsbedingungen legen dem Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten auf. Werden diese verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder im Extremfall verweigern. Die wichtigsten Obliegenheiten im Einbruchfall:

  • Unverzügliche Schadenmeldung an Polizei und Versicherung
  • Keine eigenmächtige Veränderung des Tatorts vor polizeilicher Aufnahme
  • Wahrheitsgemäße und vollständige Schadensmeldung (falsche Angaben können als arglistige Täuschung gewertet werden)
  • Schadenminderungspflicht: Ergreifen Sie Maßnahmen, die einen weiteren Schaden verhindern
  • Mitwirkungs- und Auskunftspflicht gegenüber dem Versicherer

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung bei Einbruch

Ist ein Einbruch in den Keller oder die Garage mitversichert?

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Hausratversicherungen schließen Einbrüche in Nebenräume wie Keller, Garage oder Abstellräume ein, sofern diese zur versicherten Wohnung gehören und ausdrücklich im Versicherungsschein genannt sind. Allerdings gelten hier häufig Sublimits. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig und lassen Sie Nebenräume mit hochwertigen Inhalten (z. B. Fahrräder, Werkzeug, E-Bikes) explizit einschließen. Einige Anbieter verlangen für Fahrräder einen separaten Baustein mit dem Nachweis einer Schlosscodierung.

Was passiert, wenn ich die Tür nicht abgeschlossen habe?

Wenn ein Einbruch möglich war, weil die Tür nicht abgesperrt war, liegt möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vor. Gemäß § 81 Abs. 2 VVG kann die Versicherungsleistung dann anteilig gekürzt werden. Die Schwere der Kürzung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Im Gegensatz zur alten Rechtslage bedeutet grobe Fahrlässigkeit heute jedoch nicht automatisch einen vollständigen Leistungsausschluss. Viele Premiumtarife bieten zudem einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit als Zusatzbaustein an – dieser Schutz ist bei Familien mit Kindern oder häufigem Vergessen besonders empfehlenswert.

Deckt die Hausratversicherung auch Schäden durch einen versuchten Einbruch ab?

Ja, in der Regel deckt die Hausratversicherung auch Einbruchversuche ab – also Schäden, die entstehen, wenn Einbrecher versuchen einzudringen, aber keinen Zugang erlangen. Typische Schäden sind aufgebrochene oder beschädigte Schlösser, zerkratzte Türrahmen oder eingedrückte Fensterstöcke. Achten Sie darauf, dass auch solche Vandalismusschäden im Zusammenhang mit einem Einbruchversuch explizit in Ihren Bedingungen aufgeführt sind. Im Zweifelsfall lohnt sich die Rückfrage beim Versicherer oder beim Vermittler vor Ort.

Wie lange habe ich Zeit, einen Einbruchschaden zu melden?

Das VVG schreibt vor, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen. In der Praxis sehen die meisten Versicherungsbedingungen eine Frist von 2 bis 5 Werktagen nach Entdeckung des Schadens vor. Manche Policen sehen längere Anzeigefristen vor, jedoch gilt: Je früher die Meldung erfolgt, desto reibungsloser verläuft die Regulierung. Vergessen Sie nicht, gleichzeitig Anzeige bei der Polizei zu erstatten und das Aktenzeichen zu notieren – es ist Pflichtbestandteil jeder Schadenmeldung bei Einbruch.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung bei der Hausratversicherung?

Eine Selbstbeteiligung (SB) von beispielsweise 150 € oder 300 € kann die Jahresprämie spürbar reduzieren – oft um 10 bis 20 Prozent. Das ist sinnvoll, wenn Sie Kleinschäden ohnehin selbst tragen möchten und die Versicherung vor allem für größere Schadensereignisse nutzen wollen. Bei einem durchschnittlichen Einbruchschaden von 4.500 € fällt eine SB von 150 € kaum ins Gewicht. Allerdings sollten Sie nicht vergessen, dass viele Hausratschäden kleiner ausfallen – und dann möglicherweise die Selbstbeteiligung den Nutzen der Versicherung begrenzt. Lassen Sie sich individuell beraten, ob eine SB in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Sie möchten wissen, ob Ihre aktuelle Hausratversicherung im Einbruchfall wirklich ausreichend schützt – oder ob es Zeit ist, die Police zu überprüfen und zu optimieren? Brhan Jabri von Jabri Versicherung in Düren und Aachen berät Sie persönlich und auf Wunsch auch in Arabisch, Türkisch oder Englisch. Als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO vergleicht er für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und findet die Lösung, die zu Ihrem Haushalt und Ihrem Budget passt. Jetzt kostenlos beraten lassen – einfach das Formular ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen.

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Brhan Jabri

Versicherungsvertreter · Aachen

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