Risikolebensversicherung: Günstige Absicherung für Ihre Familie
Familie sitzt zusammen am Tisch und plant ihre finanzielle Absicherung mit einer Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung: Günstige Absicherung für Ihre Familie
Die Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigsten und gleichzeitig preiswertesten Versicherungen, die eine Familie abschließen kann. Sie zahlt im Todesfall des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus – ohne Wenn und Aber. Wer Kinder hat, eine Immobilie finanziert oder einfach dafür sorgen möchte, dass der Partner im schlimmsten Fall nicht mit leeren Händen dasteht, kommt an dieser Absicherung kaum vorbei. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über Leistungen, Kosten und den richtigen Abschluss wissen müssen.
Was ist eine Risikolebensversicherung – und was leistet sie?
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Das bedeutet: Sie zahlt ausschließlich dann, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit stirbt. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung oder fondsgebundenen Lebensversicherung wird kein Sparanteil angesammelt. Genau deshalb ist sie so günstig: Es gibt keinen Rückkaufswert und keine Auszahlung am Ende der Laufzeit, wenn die versicherte Person die Vertragsdauer überlebt.
Rechtlich ist die Risikolebensversicherung ein Lebensversicherungsvertrag im Sinne des § 150 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherer verpflichtet sich, bei Eintritt des versicherten Ereignisses – dem Tod des Versicherungsnehmers – die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins.
Für wen ist die Risikolebensversicherung sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich insbesondere für folgende Personengruppen:
- Eltern mit minderjährigen Kindern: Fällt ein Elternteil weg, müssen laufende Kosten wie Miete, Lebenshaltung und Ausbildung weiter finanziert werden.
- Paare mit gemeinsamem Immobilienkredit: Banken verlangen bei größeren Baudarlehen häufig eine Absicherung. Stirbt ein Kreditnehmer, muss der andere den Kredit nicht alleine stemmen.
- Selbstständige und Freiberufler: Ohne betriebliche Absicherung tragen Unternehmer das volle Risiko selbst.
- Alleinverdiener in der Familie: Wenn ein Einkommen wegfällt, kann das die gesamte Lebensplanung der Hinterbliebenen gefährden.
- Menschen mit laufenden finanziellen Verpflichtungen: Ratenkredite, Bürgschaften oder andere Verbindlichkeiten können im Todesfall auf Angehörige übergehen.
Was wird im Vertrag vereinbart?
Im Versicherungsvertrag werden drei zentrale Parameter festgelegt:
- Versicherungssumme (Todesfallsumme): Der Betrag, der im Todesfall ausgezahlt wird. Typische Werte liegen zwischen 100.000 und 500.000 Euro.
- Laufzeit: Der Zeitraum, für den der Schutz gilt. Üblich sind 10, 15, 20 oder 25 Jahre.
- Beitragshöhe: Der monatliche oder jährliche Betrag, den der Versicherungsnehmer zahlt.
Darüber hinaus wird festgelegt, wer als Bezugsberechtigter im Todesfall die Auszahlung erhält. Dies kann der Ehepartner, ein Kind, ein Geschäftspartner oder jede andere benannte Person sein. Die Benennung sollte sorgfältig erfolgen, da sie steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen haben kann.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Frage nach der richtigen Versicherungssumme ist entscheidend – zu wenig Schutz kann die Familie trotz Absicherung in finanzielle Schwierigkeiten bringen, zu viel Schutz kostet unnötig Beiträge. Als grobe Faustregel gilt: Die Versicherungssumme sollte mindestens das drei- bis fünffache Jahreseinkommen des Versicherten betragen.
Konkrete Richtwerte und Beispielrechnung
Nehmen wir ein Beispiel aus der Praxis: Ein 35-jähriger Familienvater aus Düren verdient 45.000 Euro brutto im Jahr. Er hat zwei kleine Kinder und eine Ehefrau, die in Teilzeit arbeitet. Der Familie würden im Todesfall monatlich rund 2.500 Euro netto fehlen. Bei einer geplanten Absicherungsdauer von 20 Jahren – bis die Kinder selbstständig sind – ergibt sich ein Absicherungsbedarf von etwa 300.000 bis 400.000 Euro.
Für dieses Profil kostet eine Risikolebensversicherung mit 300.000 Euro Todesfallsumme und 20 Jahren Laufzeit bei einem gesunden Nichtraucher je nach Anbieter zwischen 15 und 30 Euro pro Monat. Das ist ein vergleichsweise geringer Betrag für eine erhebliche finanzielle Sicherheit.
| Alter bei Abschluss | Versicherungssumme | Laufzeit | Monatsbeitrag (Nichtraucher) | Monatsbeitrag (Raucher) |
|---|---|---|---|---|
| 30 Jahre | 200.000 € | 20 Jahre | ca. 10–15 € | ca. 25–35 € |
| 35 Jahre | 300.000 € | 20 Jahre | ca. 15–28 € | ca. 40–60 € |
| 40 Jahre | 300.000 € | 20 Jahre | ca. 25–45 € | ca. 65–90 € |
| 45 Jahre | 200.000 € | 15 Jahre | ca. 30–50 € | ca. 80–120 € |
| 50 Jahre | 150.000 € | 15 Jahre | ca. 45–70 € | ca. 120–170 € |
Hinweis: Die genannten Beitragsbereiche sind Richtwerte auf Basis marktüblicher Tarife (Stand 2025/2026). Individuelle Beiträge hängen von Gesundheitszustand, Beruf, Raucherstatus und gewähltem Anbieter ab.
Sonderfall: Absinkende Versicherungssumme bei Krediten
Wer eine Risikolebensversicherung speziell zur Absicherung eines Immobiliendarlehens abschließt, kann eine sogenannte annuitätisch fallende Versicherungssumme wählen. Dabei sinkt die Todesfallsumme im Laufe der Vertragsdauer parallel zum Rückgang der Restschuld. Diese Variante ist günstiger als eine konstante Summe und wird von vielen Banken in NRW und bundesweit als Kreditsicherheit akzeptiert. Alternativ bieten manche Versicherer auch eine linear fallende Summe an, bei der die Versicherungssumme jedes Jahr um einen gleichbleibenden Betrag sinkt.
Risikolebensversicherung und Kreditabsicherung: Was Kreditnehmer wissen müssen
Immobilienkredite gehören für viele Familien zu den größten finanziellen Verpflichtungen ihres Lebens. In Deutschland werden Baudarlehen häufig über 20 bis 30 Jahre abgeschlossen – Summen von 300.000 bis 600.000 Euro und mehr sind in Ballungsräumen wie dem Großraum Aachen und Düren keine Seltenheit. Wenn der Hauptverdiener in dieser Zeit stirbt, kann die verbliebene Familie die Kreditraten oft nicht mehr stemmen.
Viele Banken empfehlen oder fordern im Rahmen der Kreditvergabe eine Risikolebensversicherung als Sicherheit. Dabei ist wichtig zu wissen: Eine Bank kann nicht vorschreiben, bei welchem Versicherer Sie die Police abschließen. Sie können die Police, die Sie ohnehin für Ihre Familie abschließen möchten, der Bank als Sicherheit abtreten. Dies geschieht durch eine Abtretungserklärung gemäß § 398 BGB, durch die die Bank im Todesfall des Kreditnehmers direkt auf die Versicherungsleistung zugreifen kann – in Höhe der noch offenen Restschuld.
Tipp: Schließen Sie die Versicherungssumme so, dass sie den gesamten Kreditbetrag abdeckt. Eventuell anfallende Zinsen können Sie durch einen kleinen Puffer einkalkulieren. Ein Vermittler kann Ihnen helfen, das richtige Verhältnis zwischen Kreditrestschuld und Todesfallsumme zu finden.
Gesundheitsfragen und Risikoprüfung: Worauf Sie achten sollten
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Antragsteller in der Regel umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Diese betreffen unter anderem frühere Erkrankungen, laufende Behandlungen, Operationen, Medikamenteneinnahme und Risikosportarten. Der Versicherer nutzt diese Angaben, um das individuelle Risiko einzuschätzen.
Vorerkrankungen und ihre Auswirkungen
Menschen mit Vorerkrankungen – etwa Diabetes, Herzerkrankungen, psychischen Erkrankungen oder Krebs in der Vorgeschichte – müssen damit rechnen, dass der Versicherer entweder einen Risikozuschlag auf den Beitrag erhebt, bestimmte Todesursachen vom Schutz ausschließt oder den Antrag ganz ablehnt. In solchen Fällen lohnt es sich, mehrere Anbieter zu vergleichen, da die Risikoprüfung von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich streng gehandhabt wird.
Wichtig: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen stets vollständig und wahrheitsgemäß. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung gemäß § 19 VVG vom Vertrag zurücktritt und die Auszahlung verweigert. Die Familie würde dann leer ausgehen – obwohl über Jahre Beiträge gezahlt wurden.
Anonyme Voranfrage als sinnvoller erster Schritt
Wer unsicher ist, ob eine Erkrankung zum Problem werden könnte, sollte zunächst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen. Das geht in der Regel nur über einen unabhängigen Makler oder Vermittler. Dabei werden die Gesundheitsdaten ohne Nennung des Namens an verschiedene Versicherer übermittelt, die dann eine unverbindliche Einschätzung abgeben. So können Sie vor dem eigentlichen Antrag herausfinden, zu welchen Konditionen eine Absicherung möglich ist – ohne dass eine Ablehnung in einer gemeinsamen Datenbank der Versicherer (dem sogenannten HIS-Hinweis- und Informationssystem) gespeichert wird.
Worauf sollten Sie beim Vergleich achten?
Nicht jede Risikolebensversicherung ist gleich gut. Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch die beste Wahl. Folgende Kriterien sollten Sie bei der Auswahl berücksichtigen:
- Finanzkraft des Versicherers: Ein Versicherer muss im Leistungsfall auch in 20 Jahren noch zahlungsfähig sein. Achten Sie auf Ratings von Agenturen wie Standard & Poor's oder Assekurata.
- Leistungsquote: Wie viele Leistungsanträge zahlt der Versicherer tatsächlich aus? Seriöse Anbieter veröffentlichen diese Kennzahl in ihren Geschäftsberichten.
- Nachversicherungsgarantie: Einige Tarife erlauben es, die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das ist besonders wertvoll, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
- Beitragsfreistellung und Kündigungsmöglichkeit: Prüfen Sie, ob Sie den Vertrag bei finanziellen Engpässen beitragsfrei stellen oder unkompliziert kündigen können.
- Weltweiter Schutz: Gute Tarife gelten ohne Einschränkungen weltweit. Manche günstigen Angebote schließen Todesfälle im Ausland oder bei bestimmten Aktivitäten aus.
- Einschluss von Suizid: Nach aktueller Rechtslage und den Bedingungen vieler Versicherer ist Suizid nach einer Karenzzeit von in der Regel 12 Monaten mitversichert. Achten Sie auf diese Klausel in den Versicherungsbedingungen.
| Kriterium | Wichtig für Familien | Wichtig für Kreditnehmer |
|---|---|---|
| Konstante Versicherungssumme | Ja | Möglich, aber fallend oft günstiger |
| Fallende Versicherungssumme | Bedingt | Ja (Kredittilgung) |
| Nachversicherungsgarantie | Sehr empfehlenswert | Bedingt relevant |
| Abtretbarkeit an Bank | Nein | Zwingend erforderlich |
| Beitragsfreistellung | Ja | Ja |
| Weltweiter Schutz | Empfehlenswert | Empfehlenswert |
Häufig gestellte Fragen zur Risikolebensversicherung
Wie unterscheidet sich die Risikolebensversicherung von der Kapitallebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallabsicherung: Sie zahlt ausschließlich im Todesfall der versicherten Person innerhalb der Vertragslaufzeit. Es gibt keinen Sparanteil, keinen Rückkaufswert und keine Auszahlung am Ende der Laufzeit. Die Kapitallebensversicherung hingegen kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvertrag – sie zahlt sowohl im Todesfall als auch bei Erleben des Vertragsendes. Dadurch ist die Kapitallebensversicherung deutlich teurer, bietet aber einen Rückkaufswert. Für die reine Familienabsicherung ist die Risikolebensversicherung in der Regel die sinnvollere und günstigere Wahl.
Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Allerdings sind die steuerlichen Höchstbeträge für Sonderausgaben (1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige) in vielen Fällen bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass kein steuerlicher Vorteil mehr verbleibt. Die Auszahlung im Todesfall ist für den Bezugsberechtigten in der Regel einkommensteuerfrei, kann aber der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Eine steuerliche Beratung lohnt sich bei größeren Summen.
Was passiert, wenn ich die Versicherung nicht mehr zahlen kann?
Wenn Sie vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben Sie je nach Versicherer und Vertragsbedingungen verschiedene Möglichkeiten. Viele Tarife erlauben eine Beitragsfreistellung für einen begrenzten Zeitraum. Außerdem können Sie den Vertrag jederzeit kündigen – allerdings ohne Rückzahlung geleisteter Beiträge, da es bei der Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert gibt. Eine Kündigung sollte gut überlegt sein: Ein Neuabschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist teurer, weil Sie dann älter sind, und bei eventuell neuen Erkrankungen eventuell gar nicht mehr oder nur mit Zuschlägen möglich. Sprechen Sie in solchen Situationen lieber mit Ihrem Versicherungsvermittler über Alternativen.
Kann ich auch als Nicht-EU-Bürger eine Risikolebensversicherung in Deutschland abschließen?
Ja, grundsätzlich ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Deutschland nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Entscheidend ist in der Regel der Wohnsitz in Deutschland. Viele Versicherer akzeptieren Antragsteller mit unbefristetem oder langfristigem Aufenthaltstitel. Bei befristeten Aufenthaltstiteln kann es zu Einschränkungen kommen. Beachten Sie außerdem, dass bei der Bezugsberechtigung Personen im Ausland angegeben werden können – hierbei können jedoch steuerliche und bürokratische Besonderheiten entstehen. Jabri Versicherung berät Sie auf Deutsch, Arabisch, Türkisch und Englisch und kennt die speziellen Anforderungen, die für Familien mit internationalem Hintergrund relevant sind.
Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich bereits gesetzlich rentenversichert bin?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Todesfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente an den hinterbliebenen Ehepartner sowie gegebenenfalls eine Waisenrente an die Kinder. Diese Leistungen sind jedoch in der Regel deutlich geringer als das bisherige Einkommen und reichen selten aus, um den Lebensstandard der Familie vollständig zu erhalten. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt derzeit 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen – bei einem niedrigen Rentenkonto ein sehr geringer Betrag. Die Risikolebensversicherung schließt diese Lücke und bietet insbesondere in den Jahren vor dem Rentenalter einen unverzichtbaren Schutz.
Persönliche Beratung bei Jabri Versicherung in Düren
Eine Risikolebensversicherung ist einfach, aber nicht trivial. Die richtige Versicherungssumme, die passende Laufzeit, die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen und die Auswahl eines leistungsstarken Anbieters machen den entscheidenden Unterschied – vor allem dann, wenn die Familie im Ernstfall wirklich auf die Auszahlung angewiesen ist. Brhan Jabri und sein Team bei Jabri Versicherung in Düren sind als Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) nicht an einen einzigen Anbieter gebunden. Das bedeutet: Sie erhalten einen objektiven Marktvergleich und eine Empfehlung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt – nicht zu den Interessen eines einzelnen Versicherers. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Arabisch, Türkisch und Englisch, sodass auch Familien mit Migrationshintergrund in NRW in ihrer gewohnten Sprache beraten werden können. Jetzt kostenlos beraten lassen und Ihre Familie richtig absichern.
Brhan Jabri
Versicherungsvertreter · Aachen