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Versicherungen

Versicherungen steuerlich absetzen: Was ist möglich in 2026?

Brhan Jabri15. April 20269 min Lesezeit
Steuererklärung mit Versicherungsunterlagen auf einem Schreibtisch – Versicherungen steuerlich absetzen 2026

Steuererklärung mit Versicherungsunterlagen auf einem Schreibtisch – Versicherungen steuerlich absetzen 2026

Versicherungen steuerlich absetzen: Was ist möglich in 2026?

Wer seine Versicherungen steuerlich absetzen möchte, kann je nach persönlicher Situation mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro im Jahr sparen. Doch welche Beiträge erkennt das Finanzamt tatsächlich an, welche Höchstbeträge gelten in 2026, und worauf müssen Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien besonders achten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen und praxisnahen Überblick – mit konkreten Zahlen, Fallbeispielen und den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.

Grundlagen: Wie funktioniert der Steuerabzug bei Versicherungen?

Versicherungsbeiträge können in der deutschen Einkommensteuer grundsätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die rechtliche Basis bildet § 10 Einkommensteuergesetz (EStG), der verschiedene Kategorien von Vorsorgeaufwendungen regelt. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei wesentlichen Gruppen:

  • Altersvorsorgeaufwendungen (z. B. gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente)
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflichtversicherungen)

Nicht alle Versicherungen sind in gleichem Umfang absetzbar. Der Gesetzgeber räumt der sogenannten Basisversorgung – also der Absicherung gegen existenzielle Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Altersarmut – die höchsten Abzugsmöglichkeiten ein. Private Zusatzversicherungen oder Sachversicherungen sind dagegen in der Regel gar nicht oder nur begrenzt abzugsfähig.

Wichtig: Das Finanzamt prüft nicht nur die Art der Versicherung, sondern auch, ob Sie die Beiträge tatsächlich selbst getragen haben. Wird ein Teil des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen – etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung –, wird nur der selbst gezahlte Anteil berücksichtigt.

Sonderausgaben vs. Werbungskosten – was ist der Unterschied?

In manchen Fällen lassen sich Versicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten absetzen. Das ist dann möglich, wenn die Versicherung unmittelbar mit einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Ein klassisches Beispiel ist die Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten oder Arztes. In diesem Fall werden die Beiträge direkt von den Einnahmen abgezogen – was steuerlich oft vorteilhafter ist als der Abzug als Sonderausgabe.

Wann ist der Abzug besonders lohnend?

Der steuerliche Vorteil hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro hat und damit einem Grenzsteuersatz von rund 42 Prozent unterliegt, spart bei 1.000 Euro absetzbaren Versicherungsbeiträgen rund 420 Euro an Einkommensteuer. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent wären es entsprechend 300 Euro. Der steuerliche Effekt ist also umso höher, je höher das Einkommen ist.

Diese Versicherungen können Sie in 2026 absetzen

Nicht jede Versicherung wird vom Finanzamt anerkannt. Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherungsarten absetzbar sind und in welcher Kategorie sie steuerlich eingeordnet werden.

VersicherungsartSteuerliche KategorieAbsetzbarHöchstbetrag (2026)
Gesetzliche KrankenversicherungBasisversorgung / SonderausgabenJa, vollständig (Basisschutz)Im Gesamtrahmen enthalten
Private Krankenversicherung (Basisbeitrag)Basisversorgung / SonderausgabenJa, vollständig (Basisschutz)Im Gesamtrahmen enthalten
PflegeversicherungSonstige VorsorgeaufwendungenJa1.900 € / 2.800 € (AN / Selbstst.)
Gesetzliche RentenversicherungAltersvorsorgeJa, bis zu 100 %27.566 € (2026, Schätzwert)
Rürup-RenteAltersvorsorgeJa, bis zu 100 %27.566 € (2026, Schätzwert)
Riester-RenteSonstige Vorsorge / Anlage AVJa2.100 €
Haftpflichtversicherung (privat)Sonstige VorsorgeaufwendungenJa, im Rahmen des Höchstbetrags1.900 € / 2.800 €
BerufsunfähigkeitsversicherungSonstige VorsorgeaufwendungenJa, im Rahmen des Höchstbetrags1.900 € / 2.800 €
Unfallversicherung (privat)Sonstige VorsorgeaufwendungenJa, im Rahmen des Höchstbetrags1.900 € / 2.800 €
HausratversicherungSachversicherungNein (privat)
Kfz-HaftpflichtSachversicherung / SonderausgabeJa, im Rahmen des Höchstbetrags1.900 € / 2.800 €
RechtsschutzversicherungSonstige VorsorgeaufwendungenTeilweise (Berufsanteil)Nur beruflicher Anteil
Lebensversicherung (kapitalbildend)Nein (seit 2005)

Hinweis: Die genauen Höchstbeträge für 2026 können sich durch den jährlichen Anpassungsmechanismus leicht verändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und die Regelungen im EStG.

Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt gemäß § 10 Abs. 4 EStG ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige. Der höhere Betrag für Selbstständige ist damit begründet, dass diese keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten.

In der Praxis bedeutet das: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat mit dem Krankenkassenbeitrag allein bereits den Höchstbetrag häufig ausgeschöpft. Andere Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht oder Unfall können dann nicht mehr zusätzlich steuermindernd wirken – der Gesamtabzug ist gedeckelt. Privat Krankenversicherte hingegen können oft mehr geltend machen, da ihr Basisanteil direkt angerechnet wird und der Höchstbetrag separat geprüft wird.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung absetzen: Das sollten Sie wissen

Die Kranken- und Pflegeversicherung nimmt bei der steuerlichen Absetzbarkeit eine Sonderrolle ein. Seit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung von 2010 können die Beiträge zur Basisabsicherung vollständig als Sonderausgaben geltend gemacht werden – ohne Begrenzung auf die allgemeinen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzlich Versicherte können den Arbeitnehmeranteil ihres Krankenversicherungsbeitrags sowie den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen. Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent, dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag sowie der Pflegebeitrag von 3,4 Prozent (mit Kind) bzw. 4,0 Prozent (ohne Kind ab dem 23. Lebensjahr). Der Arbeitnehmer trägt in der Regel die Hälfte dieser Beiträge – nur dieser selbst getragene Anteil ist absetzbar.

Fallbeispiel: Eine Angestellte in Aachen verdient brutto 45.000 Euro pro Jahr. Ihr Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmeranteil) beträgt rund 3.300 Euro jährlich. Hinzu kommen ca. 760 Euro Pflegeversicherung. Diese rund 4.060 Euro kann sie vollständig als Sonderausgaben geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 35 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 1.420 Euro.

Privat Krankenversicherte

Bei privat Krankenversicherten wird nicht der gesamte Beitrag anerkannt, sondern nur der sogenannte Basisbeitrag – also der Anteil, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Zahnersatz-Extras sind steuerlich nicht abzugsfähig. Die Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, jährlich eine Bescheinigung über den abzugsfähigen Basisbeitrag auszustellen.

Altersvorsorge: Rentenversicherung und Rürup-Rente absetzen

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu einer Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) gelten als Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Seit 2023 sind diese Beiträge zu 100 Prozent abzugsfähig – eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren, als noch gestaffelte Prozentsätze galten.

Der Höchstbetrag orientiert sich an dem Betrag, bis zu dem Beiträge in die knappschaftliche Rentenversicherung (West) einzahlenbar sind. Für 2026 liegt dieser Wert schätzungsweise bei rund 27.566 Euro für Alleinstehende (doppelt für Verheiratete). Arbeitnehmer müssen beachten, dass der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung auf diesen Höchstbetrag angerechnet wird.

Fallbeispiel Rürup-Rente: Ein selbstständiger Unternehmensberater aus Düren zahlt 600 Euro monatlich in eine Rürup-Rente ein. Das ergibt 7.200 Euro im Jahr. Da er keine gesetzliche Rentenversicherung hat, kann er diesen Betrag vollständig absetzen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von rund 3.024 Euro pro Jahr.

Riester-Rente: Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro

Die Riester-Rente wird steuerlich über die Anlage AV in der Steuererklärung geltend gemacht. Absetzbar sind Beiträge plus staatliche Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die direkte Zulagenanrechnung günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung). Für viele Geringverdiener lohnt sich die Riester-Rente wegen der Zulagen mehr als wegen des Steuerabzugs.

Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht und Co.: Was geht noch?

Neben Kranken- und Altersvorsorge gibt es eine Reihe weiterer Versicherungen, die steuerlich relevanter sind als viele Versicherte vermuten. Sie alle fallen in die Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind damit innerhalb des jeweiligen Höchstbetrags (1.900 bzw. 2.800 Euro) absetzbar.

  • Private Haftpflichtversicherung: Beiträge von typischerweise 50 bis 120 Euro pro Jahr sind absetzbar. Wer noch keine ausgeschöpften Höchstbeträge hat, profitiert davon direkt.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Monatliche Beiträge zwischen 50 und 300 Euro (je nach Alter, Beruf und Leistungsumfang) können im Rahmen des Höchstbetrags abgesetzt werden. Achtung: Ist die BU als Zusatzversicherung zur Rürup-Rente gestaltet, gelten andere Regelungen.
  • Private Unfallversicherung: Absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendung, sofern der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Pflichtanteil der Kfz-Haftpflicht ist absetzbar. Die freiwillige Kaskoversicherung hingegen nicht.
  • Rechtsschutzversicherung: Nur der berufliche Anteil ist als Werbungskosten absetzbar. Berufsrechtsschutz kann vollständig geltend gemacht werden. Privater Rechtsschutz ist nicht abzugsfähig.

Das zentrale Problem in der Praxis: Wer gesetzlich krankenversichert ist und über ein mittleres oder höheres Einkommen verfügt, hat den Höchstbetrag von 1.900 Euro durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge bereits vollständig aufgebraucht. Die genannten Versicherungen wirken sich dann steuerlich nicht mehr aus. Es lohnt sich daher, die Situation individuell zu analysieren.

Selbstständige profitieren vom höheren Höchstbetrag

Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung haben Anspruch auf den erhöhten Höchstbetrag von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Da sie zudem oft privat krankenversichert sind und den Basisbeitrag vollständig absetzen können, ergibt sich insgesamt eine deutlich bessere steuerliche Ausgangslage als für viele Angestellte. Außerdem können Betriebsausgaben für beruflich bedingte Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, D&O-Versicherung) vollständig vom Gewinn abgezogen werden – das ist noch einmal ein anderes steuerliches Register als die Sonderausgaben.

Häufige Fragen zum Thema Versicherungen steuerlich absetzen

Kann ich meine Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Nein, die Hausratversicherung gilt als Sachversicherung und ist für Privatpersonen grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung steuerlich geltend machen: In diesem Fall kann ein anteiliger Teil der Hausratversicherung als Werbungskosten anerkannt werden. Für Selbstständige mit eigenem Büro oder Betriebsräumen ist der auf die betriebliche Nutzung entfallende Anteil als Betriebsausgabe abziehbar.

Wie trage ich Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung ein?

Versicherungsbeiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung eingetragen. Altersvorsorgebeiträge (Rente, Rürup) kommen in den oberen Teil des Formulars, sonstige Vorsorgeaufwendungen in den unteren Teil. Für die Riester-Rente gibt es eine separate Anlage AV. Arbeitnehmer tragen zudem den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ein, der in der Regel automatisch über die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wird. Empfehlenswert ist, alle Beitragsbescheinigungen der Versicherungsgesellschaften aufzubewahren.

Können beide Ehepartner Versicherungsbeiträge absetzen?

Ja, bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppeln sich die Höchstbeträge. Das bedeutet: Bei gemeinsamer Veranlagung können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 3.800 Euro (zwei Arbeitnehmer) oder bis zu 5.600 Euro (zwei Selbstständige) abgesetzt werden. Außerdem kann jeder Partner seine eigenen Altersvorsorgebeiträge bis zum individuellen Höchstbetrag geltend machen. Es ist daher in vielen Fällen steuerlich vorteilhafter, die Beiträge bewusst auf beide Partner zu verteilen.

Was ändert sich 2026 bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen?

Im Jahr 2026 bleibt die grundlegende Systematik der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG weitgehend unverändert. Die Altersvorsorgebeiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent abzugsfähig – diese Regelung gilt weiterhin. Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 / 2.800 Euro) wurden bisher nicht angehoben, was angesichts steigender Krankenversicherungsbeiträge in der Kritik steht. Voraussichtlich werden die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen leicht nach oben angepasst. Es empfiehlt sich, die Anpassungen im Bundessteuerblatt oder über einen Steuerberater zu verfolgen und die Steuererklärung entsprechend zu aktualisieren.

Lohnt sich ein Steuerberater für das Absetzen von Versicherungen?

Das hängt von der Komplexität Ihrer Situation ab. Für einfache Arbeitnehmerfälle mit wenigen Versicherungsbeiträgen reicht oft eine gut aufgebaute Steuersoftware. Wer jedoch selbstständig ist, mehrere Versicherungsverträge hat, ein Arbeitszimmer nutzt oder gemischt beruflich und privat versichert ist, profitiert in aller Regel von der Beratung durch einen Steuerberater – der Aufwand amortisiert sich durch die höhere Steuerersparnis häufig schnell. Ergänzend dazu ist eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsvermittler sinnvoll, um die Vertragsstruktur steuerlich optimal aufzustellen.

Sie wohnen in Düren, Aachen oder der Region NRW und möchten wissen, welche Ihrer Versicherungsbeiträge Sie steuerlich geltend machen können? Jetzt kostenlos beraten lassen – Brhan Jabri und sein Team von Jabri Versicherung helfen Ihnen dabei, Ihren Versicherungsschutz optimal aufzustellen und steuerlich das Beste herauszuholen. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Arabisch, Türkisch und Englisch.

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Brhan Jabri

Versicherungsvertreter · Aachen

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